Erstakkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle Durchführung
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    Erstakkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle beantragen

    Wenn Sie für eine Konformitätsbewertungsstelle eine Akkreditierung erstmalig beantragen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Erstakkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) stellen.

    Beschreibung

    Eine Konformitätsbewertungsstelle ist eine unabhängige Stelle, die die Konformität von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen auf die Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien prüft.

    Dafür können Sie sich als Konformitätsbewertungsstelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditieren lassen. Die DAkkS prüft, ob Sie die normativen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Ihr Antrag auf Erstakkreditierung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Eine Erstakkreditierung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie eine Neukundin oder ein Neukunde sind. Allerdings können Sie auch Anträge auf Erstakkreditierung stellen, wenn Sie als Bestandskundin oder Bestandkunde eine weitere Konformitätsbewertungsstelle oder eine weitere Akkreditierungsart akkreditieren lassen möchten. Das Akkreditierungsverfahren wird mit der Antragstellung eröffnet.

    Bei positivem Ausgang des Verfahrens wird Ihnen mit der Akkreditierung bestätigt, dass Ihre Organisation im definierten Geltungsbereich die Anforderungen erfüllt und bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchführen darf. Sie erhalten die Akkreditierung in der Regel unbefristet.

    Mit der Akkreditierung dürfen Sie auch das nicht-digitale Akkreditierungssymbol benutzen.

    Um die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle sicherzustellen und die Akkreditierung aufrecht zu erhalten, führt die DAkkS laufend regelmäßige Überwachungsbegutachtungen durch.  

    Online-Dienst

    Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

    ID: B100019_124615478

    Beschreibung

    Im Akkreditierungsportal DAkkS-PORT können Sie Dienstleistungen rund um die Akkreditierung online vornehmen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittelmarkt 10

    10117 Berlin

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen zum Umfang der beantragten Geltungsbereiche der jeweiligen Akkreditierungsarten
      • mögliche Datei-Formate: Word, Excel
    •  notwendige Unterlagen, entsprechend der jeweiligen Akkreditierungsart
      • mögliche Datei-Formate: Excel, Word, PDF, Bildformate wie JPEG oder PNG
    • wenn zutreffend, der Nachweis für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
      • zum Beispiel als PDF möglich

    Voraussetzungen

    • Vor der Antragsstellung müssen Sie die räumlichen, personellen und apparativen Voraussetzungen für den vorgesehenen Geltungsbereich der Akkreditierung erfüllen und die entsprechenden Nachweise vorlegen können.
    • Wenn Sie noch keine Bestandskundin oder kein Bestandskunde der DAkkS sind, müssen Sie sich erstmalig registrieren lassen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Erstakkreditierung für Ihre Konformitätsbewertungsstelle per E-Mail, per Post oder online stellen.

    Antrag per E-Mail oder Post:

    • Sie füllen das Antragsformular elektronisch aus und senden es mit den Anlagen und Nachweisen per E-Mail oder per Post an die DAkkS.
    • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
    • Die anschließende Prüfung mündet in einem Bericht. Wenn Sie nicht alle Anforderungen erfüllt haben, haben Sie innerhalb einer Frist Gelegenheit für Korrektur. Diese werden nochmals überprüft und abschließend bewertet.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS-PORT) auf.
    • Sie sind im DAkkS-PORT registriert und eingeloggt und haben Zugriff auf die hinterlegten Daten.
    • Füllen Sie die folgenden Formularbereiche aus:
      • Antragsdaten
      • Organisation
      • Konformitätsbewertungsstelle
      • Gebührenbescheide und Rechnungen
      • Geltungsbereich
      • Notwendige Unterlagen
      • Akkreditierungssymbol
      • Antrag unterschreiben
      • Zusammenfassung und Antrag absenden
    • Sie senden Ihren Antrag an die DAkkS zur Prüfung. Sie erhalten online eine Zusammenfassung der übersendeten Angaben. Außerdem können Sie den Stand der Bearbeitung im DAkkS-PORT einsehen.
    • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
    • Die anschließende Prüfung mündet in einem Bericht. Wenn Sie nicht alle Anforderungen erfüllt haben, haben Sie innerhalb einer Frist Gelegenheit für Korrektur. Diese werden nochmals überprüft und abschließend bewertet.

    Fristen

    Sie dürfen Ihre Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle erst nach dem Akkreditierungsbescheid beginnen.

    Die DAkkS führt alle 12-18 Monate regelmäßige Überwachungsbegutachtungen sowie eine umfassende Wiederholungsbegutachtung nach 5 Jahren am Ende des Akkreditierungszyklus durch.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 15 Monate (Die Verfahrensdauer variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Umfang des Geltungsbereiches, die Zahl der Standorte und die Mitwirkung der Konformitätsbewertungsstelle.)

    Kosten

    Die Kosten für eine Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 06.10.2025

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Stichwörter

    DakkS, Akkreditierungsverfahren, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, Erstakkreditierung, Akkreditierung, beantragen, Antrag stellen, Akkreditierungskriterien, Akkreditierungsvoraussetzung, Konformitätsbewertung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English