Rente für Bergleute Bewilligung

    Rente für Bergleute beantragen

    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf im Bergbau nicht mehr ausüben können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Rente für Bergleute.

    Beschreibung

    Für Bergleute gelten spezielle Rentenregelungen. Wegen der Belastungen und Gesundheitsrisiken des Berufs gibt es die "Rente für Bergleute".

    Wie hoch Ihre Rente für Bergleute ist, richtet sich nach Ihren Ansprüchen aus der knappschaftlichen Rentenversicherung. Haben Sie weitere Ansprüche in der allgemeinen Rentenversicherung erworben, zum Beispiel durch Arbeit außerhalb des Bergbaus, zählen diese nicht mit.

    Sie dürfen neben Ihrer Rente für Bergleute eine bestimmte Summe pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet und steht in Ihrem Rentenbescheid.

    Keine Rente für Bergleute erhalten Sie, wenn Sie

    • die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, zum Beispiel 67 Jahre für Jahrgang 1964 oder jünger, oder
    • eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit außerhalb des Bergbaus ausüben, die im Wesentlichen wirtschaftlich und qualitativ gleichwertig ist.

    Neben der Rente für Bergleute gibt es auch die sogenannte "Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute". Sie haben einen Anspruch darauf, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben und die für Sie maßgebende Altersgrenze erreicht haben.

    Online-Dienst

    Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

    ID: B100019_103990419

    Beschreibung

    Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pieperstraße 14-28

    44789 Bochum

    Kontakt

    Fax: +49 234 304-66050

    Telefon Festnetz: +49 234 304-0

    E-Mail: zentrale@kbs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 10004800

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Rente für Bergleute
    • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie können die Rente für Bergleute erhalten, wenn Sie

    • die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
    • Ihre bisherige Arbeit im Bergbau als Hauptberuf wegen Krankheit oder Behinderung nicht weiter ausüben können und
    • Sie wegen Krankheit oder Behinderung auch keine andere gleichwertige Tätigkeit ausüben können. Gemeint ist damit eine im Wesentlichen wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung, die gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

    Außerdem müssen Sie vor Ihrer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau

    • während der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre knappschaftliche Pflichtbeiträge geleistet haben und
    • eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

    Die Rente für Bergleute können Sie außerdem ab einem Alter von 50 Jahren erhalten, wenn Sie

    • keiner Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen, die verglichen mit Ihrer Arbeit im Bergbau wirtschaftlich gleichwertig ist und
    • die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 25 Jahren erfüllt haben.

    Auf diese Wartezeit werden Ihnen Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet.

    Die Wartezeit erfüllen Sie auch, wenn Sie 25 Jahre Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung unter Tage zusammen mit knappschaftlichen Ersatzzeiten haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. 

    Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    • Klage vor dem Sozialgericht. 

    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

    Online-Antrag:

    • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
    • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
    • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
    • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Persönlicher Antrag:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV. 
    • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt. 
    • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
    • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
    • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Schriftlicher Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
    • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
    • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alle Unterlagen 
      • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See oder
      • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
    • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

    Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

    Fristen

    Es empfiehlt sich, den Rentenantrag so schnell wie möglich zu stellen, wenn Sie sich für vermindert berufsfähig halten.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Bergmannsrente, Rentenanspruch, Bergbau, Rente, DRV, Mine, Rente für Bergleute, Bergarbeiter, DRV KBS, Bergmann, Rentenversicherung, Unter Tage, Zeche, Kumpel, Versicherungszeit, Bergleute

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English