Leistungen der Rentenversicherung zur Prävention Bewilligung

    Am Präventionsprogramm "RV Fit" der Deutschen Rentenversicherung teilnehmen

    Wenn Sie berufstätig sind und erste Beeinträchtigungen oder Beschwerden auftauchen, bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein kostenloses Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. 
     

    Beschreibung

    Bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hilft die Deutsche Rentenversicherung mit dem kostenfreien Präventionsprogramm "RV Fit". Mit Trainingselementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung werden Sie dabei unterstützt, langfristig gesund zu leben und zu arbeiten. Das Präventionsprogramm RV Fit kombiniert eine intensive, mehrtägige Startphase mit berufsbegleitenden, regelmäßigen Trainingseinheiten vor Ort. 
    Auch als Betrieb können Sie Ihre Beschäftigten mit dem Trainingsprogramm dabei unterstützen, gesund zu bleiben. Gesunde Beschäftigte haben weniger Krankheitszeiten, sind motivierter und bringen ihr Fachwissen länger in den Betrieb ein. Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung berät Sie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.

    Das Präventionsprogramm wird von derzeit rund 250 Partnereinrichtungen in Deutschland durchgeführt.

    Die Kosten des Programms trägt die Deutsche Rentenversicherung. Sie können es berufsbegleitend vor oder nach der Arbeit absolvieren. Während der Start- und Auffrischungsphase muss Ihr Betrieb Sie freistellen und Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie erhalten für jeden ambulanten Trainingstermin EUR 5,00 Fahrtkosten, sofern Ihnen die Kosten auch tatsächlich entstanden sind. Bei stationärer Prävention erhalten Sie die Fahrtkosten mit Bus oder Bahn zweiter Klasse oder dem eigenen Auto erstattet (EUR 0,20/Kilometer). 

    Das Programm hat typischerweise den folgenden Ablauf:

    • Startphase: 3 Tage ganztägig ambulant oder 5 Tage stationär von der Arbeit freigestellt
    • Trainingsphase: 12 Wochen 1-2 mal wöchentlich berufsbegleitend (morgens oder abends)
    • Eigenaktivitätsphase: 12 Wochen selbstständig trainieren berufsbegleitend (morgens oder abends)
    • Auffrischungsphase: 1 Tag ganztägig ambulant oder 3 Tage stationär von der Arbeit freigestellt

    Die Dauer der Phasen kann je nach Einrichtung und Bundesland variieren.
     

    Online-Dienst

    Onlineantrag für das Präventionsprogramm "RV Fit" der Deutschen Rentenversicherung

    ID: B100019_104005610

    Beschreibung

    Für das Präventionsprogramm "RV Fit" können Sie sich direkt über einen Online-Dienst anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 10004800

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Leistung zur Prävention

    Formulare

    Formulare: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    Wesentliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Sie 

    • haben die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt oder
    • haben in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag für 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt oder
    • haben innerhalb von 2 Jahren nach einer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt oder 
    • Sie waren nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos. 

    In bestimmten Fällen können Sie nicht am Trainingsprogramm teilnehmen. Das gilt, wenn Sie

    • wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch Dritte Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger haben, zum Beispiel von der Unfallversicherung, 
    • Beamtin oder Beamter, Soldatin oder Soldat, Richterin oder Richter sind. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können, 
    • bereits eine Altersrente in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben, 
    • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen oder 
    • sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
    • Mehr Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Klage vor dem Sozialgericht
       

    Verfahrensablauf

    Die Teilnahme am Präventionsprogramm können Sie online oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen:

    • Sie können den Antrag online auf der Internetseite des Programms "RV Fit" stellen.
    • Alternativ können Sie den Antrag schriftlich stellen. Laden Sie die notwendigen Antragsformulare über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter, füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie sie an Ihren Rentenversicherungsträger.
    • Bei der Antragstellung sind Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die ehrenamtlich Helfenden (Versichertenberaterinnen und -berater) der Rentenversicherung behilflich. 
    • Darüber hinaus können Sie den Antrag auch bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Versicherungsamt stellen.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Hinweis: Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt und wird dieser abgelehnt, hat der zuständige Rentenversicherungsträger auch über Leistungen zur Prävention zu beraten.
     

    Fristen

    Es gibt keine Frist.
     

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den Bescheid innerhalb weniger Tage.
     

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Prävention, Psychische Belastung, Fitness, Stressbewältigung, Rentenversicherung, Trainingsprogramm, Leistungen zur Teilhabe, Gesundheitsprogramm, RV Fit, Ernährung, Bewegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English