Medizinische Reha für Kinder und Jugendliche bei der Rentenversicherung beantragen
Wenn Ihr Kind chronisch erkrankt ist oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet ist, kann es Leistungen zur medizinischen Reha von der Rentenversicherung erhalten.
Beschreibung
Die medizinische Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Sie soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Kindes wiederherstellen oder verbessern, damit es wieder voll an Schule und Freizeit teilhaben kann. Langfristiges Ziel: Ihrem Kind eine spätere Erwerbsfähigkeit ermöglichen.
Sie müssen die Maßnahme vorab bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach den individuellen Beschwerden Ihres Kindes. Die Therapie findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragskliniken statt.
Eine Kinder-Reha ist stationär, ganztägig ambulant oder ambulant möglich und dauert in der Regel mindestens 4 Wochen. Wenn es medizinisch notwendig erscheint, kann sie auch verlängert werden.
Die Rentenversicherung übernimmt folgende Kosten:
- Kosten für die Rehabilitation Ihres Kindes zum Beispiel für
- ärztliche,
- therapeutische und
- pädagogische Leistungen
- Reisekosten
- bei stationärer Kinder-Reha: Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- gegebenenfalls Kosten für eine Begleitperson
Damit Schulkinder so wenig Unterrichtsstoff wie möglich versäumen, erhalten sie während der Reha begleitenden Unterricht, wenn ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist.
Sie können Ihr Kind für die Dauer der Reha begleiten, wenn das für die Durchführung oder den Erfolg der Kinder-Reha notwendig ist. In der Regel ist das der Fall, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
Als Kinder gelten nicht nur Ihre leiblichen Kinder. Wenn Sie in der Rentenversicherung versichert sind oder bereits Rente beziehen, können auch in Ihrem Haushalt aufgenommene beziehungsweise überwiegend unterhaltene
- Stief und Pflegekinder sowie
- Enkel oder Geschwister
eine Kinder-Reha erhalten. Auch Kinder, die Waisenrente erhalten, können eine Kinder-Reha bekommen.
Eine medizinische Reha für Ihr Kind können Sie nicht erhalten, wenn
- Sie Beamtin oder Beamter, Soldatin oder Soldat sowie Richterin oder Richter sind oder eine Pension beziehen,
- Ihr Kind wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger hat, zum Beispiel von der Unfallversicherung,
- Ihr Kind verbeamtet oder Soldatin oder Soldat ist oder
- sich Ihr Kind in Untersuchungshaft befindet beziehungsweise eine Freiheitsstrafe verbüßt.
Online-Dienst
Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Ansprechpartner
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 10004800
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Kinderrehabilitation
- Befundbericht des behandelnden Arztpersonals
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Damit Ihr Kind eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Grundsätzlich ist eine Kinder-Reha bis zu einem Alter von 18 Jahren möglich.
- Darüber hinaus höchstens bis zum 27. Geburtstag für die Zeit
- einer Schul- oder Berufsausbildung,
- eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres,
- eines Bundesfreiwilligendienstes oder
- für Jugendliche, die wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen können.
- Eine Rehabilitation ist möglich, wenn die - insbesondere durch chronische Erkrankungen - beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit Ihres Kindes dadurch voraussichtlich wiederhergestellt oder gebessert werden kann.
- Weitere Voraussetzungen:
- Sie haben in den vergangenen 2 Jahren vor dem Antrag für 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt oder
- Sie haben innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen. Diese haben Sie bis zur Antragstellung ausgeübt oder waren nach dieser Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos oder
- Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder
- Sie sind Rentnerin oder Rentner und erhalten eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
- Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Reha-Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Sozialgericht.
- Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
- Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
- Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Sie erhalten eine Sendebestätigung.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
- Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
- Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
- In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
- Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
- Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alle Unterlagen
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
- geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten und können jederzeit einen Antrag zur Kinder-Reha stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert bis zu 1 Monat.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.08.2022
Stichwörter
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