Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation Bewilligung

    Medizinische Reha auf Kosten der Rentenversicherung beantragen

    Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.

    Beschreibung

    Die medizinische Rehabilitation dient der Verbesserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.

    Eine Wiederholung der medizinischen Reha ist grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren möglich - es sei denn, die Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig erforderlich.

    Die Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach Ihren Beschwerden.

    Die Reha findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragseinrichtungen statt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel 3 Wochen. Für Abhängigkeitskranke gibt es von dieser Leistungsform und -dauer abweichende Regelungen.

    Das wird von der Rentenversicherung gezahlt:

    • die Reise
    • die Unterkunft
    • die Verpflegung
    • die ärztliche Betreuung
    • die therapeutischen Leistungen
    • die medizinischen Anwendungen

    Bei einer stationären medizinischen Reha können Sie mit maximal 10,00 EUR am Tag an den Kosten beteiligt werden. Die Zuzahlung ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.

    Falls Arbeitgebende aufgrund von gleichartigen Vorerkrankungen während Ihrer medizinischen Reha das Arbeitsentgelt nicht weiterzahlen, erhalten Sie von der Rentenversicherung möglicherweise ein Übergangsgeld.

    Eine medizinische Reha können Sie nicht erhalten, wenn Sie

    • wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger haben (zum Beispiel von der Unfallversicherung),
    • verbeamtete Person, Soldatin, Soldat, Richterin oder Richter sind. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können,
    • bereits eine Altersrente (mindestens zwei Drittel der Vollrente) beziehen oder beantragt haben,
    • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen oder
    • sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.

    Online-Dienst

    Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

    ID: B100019_103990419

    Beschreibung

    Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 10004800

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Befundbericht Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie können eine medizinische Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie

    • mindestens 15 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (sogenannte "Wartezeit von 15 Jahren) oder
    • eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
    • eine große Witwen oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten oder
    • in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag für 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
    • innerhalb von 2 Jahren nach einer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder
    • vermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise dies ist in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. 
    • Klage
      Detaillierte Informationen, wie Sie Klage erheben, können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

    Online-Antrag:

    • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
    • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
    • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Persönlicher Antrag:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
    • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
    • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
    • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Schriftlicher Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
    • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
    • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alle Unterlagen
      • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
      • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

    Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 3 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Leistungen zur Teilhabe, medizinische Rehabilitation, Übergangsgeld, Reha, Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung, Reha vor Rente, Rehabilitation vor Rente, Rentenauskunft, Rentenversicherungskonto, Versicherungskonto, Medizinische Rehabilitation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English