Internet-Postanmeldung Durchführung

    Post- oder Kuriersendung bis EUR 150,00 beim Zoll anmelden

    Wenn Sie Waren in Sendungen bis EUR 150,00 in Deutschland anmelden möchten, können Sie eine vereinfachte elektronische Zollanmeldung nutzen.

    Beschreibung

    Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland  eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

    Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .

    Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen

    • per Post,
    • per Kurier und
    • Beförderungen von anderen Dienstleistungsunternehmen,

    die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.

    Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.

    Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:

    • Alkohol und alkoholische Getränke
    • Tabak und Tabakwaren
    • Parfüms und Eau de Toilette

    Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 8007-5452

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26090

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 228 303-97924

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:

    • Rechnung

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: für die Zollanmeldung nein, gegebenenfalls für Beschau oder Abholung der Sendung

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
    • Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
    • Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf im Steuerbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    • Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
    • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
    • Rufen Sie den Menüpunkt "Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen" (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
    • Senden Sie die Anmeldung ab.
    • Ihre Anmeldung wird geprüft.
    • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.

    Fristen

    Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.

    Bearbeitungsdauer

    • in der Regel 15 Minuten bei automatisierter Bearbeitung.

    Kosten

    Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 14.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Einfuhrzoll, Postsendung, Einfuhrzollanmeldung, Importabfertigung, reduzierter Datenkranz, Sendungen von geringem Wert, Zollanmeldung, IPK, Import, Kuriersendung, reduzierter Datensatz, ATLAS-IMPOST

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English