Bestellung von steuerlichen Beauftragten
Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
Beschreibung
Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.
Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten für zum Beispiel verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager.
Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise
- die Steueranmeldung abgeben oder
- Ansprechpersonen für das Hauptzollamt sein.
Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise
- Ihrem Unternehmen angehören und
- der Bestellung zustimmen.
Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.
Online-Dienst
Bestellung von steuerlichen Beauftragten online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100761
01077 Dresden
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)
Fax: +49 228 303-97924
Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)
Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Umfang Ihres Antrags ab.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
- Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig und geeignet.
- Sie muss der Bestellung zustimmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Einspruch
Verfahrensablauf
Sie können die Bestellung von steuerlichen Beauftragten online sowie per Post oder Fax beantragen.
Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
- Füllen Sie das Formular "Steuerliche Beauftragte" im Menüpunkt "Dienstleistungen" aus und senden Sie es ab.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung elektronisch zu.
Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:
- Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
- Laden Sie das Formular 3700a herunter. Die aktuelle Version finden Sie unter der Formular-ID 3700 (Bestellung steuerlicher Beauftragter / Betriebsleiter). Wählen Sie die Option "Steuerliche Beauftragte (§ 214 AO)". Anschließend werden Sie zum Formular 3700a weitergeleitet.
- Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie und die zu bestellende Person und senden Sie es an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Das Formular können Sie per Post beziehungsweise Fax versenden.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung per Post zu.
- In beiden Fällen muss sich die zu bestellende Person gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28.05.2024
Stichwörter
Steuerliche Pflichten erfüllen, Abgabenordnung, Vertretung, steuerlicher Beauftragter, Bestellung, Steuerliche Beauftragte, Beauftragte