Steueridentifikationsnummer Mitteilung
    99102044101000

    Steueridentifikationsnummer erhalten

    Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.

    Beschreibung

    Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

    Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

    Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

    Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

    • im Einkommensteuerbescheid oder
    • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

    Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

    • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
    • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

    noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

    Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

    Online-Dienst

    Erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) - Eingabeformular

    ID: B100019_123392316

    Beschreibung

    Sie können die erneute Mitteilung Ihrer Steuer-Identifikationsnummer über die Eingabe der Daten im Formular beantragen. Dabei unterstützt Sie die Virtuelle Online Auskunft (ViOlA).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

    • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
    • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
    • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie online über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
      • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte.
      • Sie können das Formular auch mithilfe der Virtuellen Online Auskunft (ViOlA), einem Chatbot, ausfüllen.
    • Füllen Sie das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
    • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Sollte im Ausnahmefall auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern unter der Angabe der erforderlichen Daten ratsam.

    4 Wochen (Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Verwendung des Eingabeformulars)

    4 bis 8 Wochen (Bearbeitungsdauer bei erstmaliger Wohnsitzanmeldung in Deutschland nach der Geburt)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 30.07.2025

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2025

    Stichwörter

    Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikation, Steuer-ID, Steuernummer, Steuerliche Identifikationsnummer, IdNr, Steueridentifikationsnummer, Steuererklärung, Einkommensteuerbescheid, BZSt, IdNr., Identifikationsnummer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de