Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung Bewilligung

    Unterstützte Beschäftigung: Eine individuelle betriebliche Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen beantragen

    Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.

    Beschreibung

    Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.

    Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht.

    Nach dem Motto "erst platzieren, dann qualifizieren" geht es möglichst schnell in einen Betrieb. Sie erweitern Ihre persönlichen Fähigkeiten, können Ihre Sozialkompetenz ausbauen und bekommen weiterführendes Wissen vermittelt.

    Dafür steht Ihnen eine Qualifizierungstrainerin oder ein Qualifizierungstrainer zur Seite. Diese Person arbeitet für einen Anbieter, der Ihre Maßnahme umsetzt und begleitet. Dessen Aufgabe ist es auch, die betrieblichen Qualifizierungsplatze mit Ihnen zu suchen. Der Anbieter verfügt über ein großes regionales Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.

    Die individuelle betriebliche Qualifizierung ist in 3 Phasen unterteilt:

    • Einstiegsphase: Sie erproben berufliche Interessen und testen Ihre Fähigkeiten bei Bedarf in einem oder mehreren Betrieben. Mit Ihrer Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihrem Qualifizierungstrainer suchen Sie nach geeigneten Qualifizierungsplätzen und erheben, in welchen Bereichen Sie Unterstützung und Qualifizierung brauchen.
    • Qualifizierungsphase: Sie erhalten eine praxisorientierte Qualifizierung und werden auf einem oder mehreren Qualifizierungsplätzen eingearbeitet. Zudem bekommen Sie an Projekttagen bei Ihrem Anbieter die berufsübergreifenden Kenntnisse vermittelt, die Sie für Ihre Arbeit brauchen.
    • Stabilisierungsphase: Diese beginnt sobald Sie den auf Sie zugeschnittenen Arbeitsplatz ausfüllen, Ihre Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihr Qualifizierungstrainer feststellt, dass Sie keine Qualifizierung mehr brauchen und der Betrieb eine Übernahme in Aussicht stellt. Sie trainieren Ihre Aufgaben und Kompetenzen ausführlich im Berufsalltag und stärken und festigen Ihre Selbständigkeit. Darüber hinaus werden alle Beteiligten intensiv auf Ihre Beschäftigung vorbereitet. 

    Wie lange die einzelnen Phasen dauern, richtet sich nach Ihren individuellen Erfordernissen.

    Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate.

    Im Einzelfall kann sie um maximal 12 Monate verlängert werden. Ziel ist es, dass Sie durch die betriebliche Qualifizierung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten.

    Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert. Außerdem steht Ihnen entweder Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld zu.

    Online-Dienst

    Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Individuelle betriebliche Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen beantragen

    ID: B100019_111359895

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben). Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
    • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
      • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
    • Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, brauchen aber aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung und andere Maßnahmen können Ihnen wegen Ihrer Behinderungen derzeit nicht ausreichend helfen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
    • Sie benötigen keine besonderen Angebote einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Damit Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

    • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
    • In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob diese Maßnahme für Sie in Frage kommt.
    • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung Ihnen dabei hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, werden Sie entweder bei einem Anbieter, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt, angemeldet oder zu möglichen Alternativen (Leistung als Persönliches Budget) beraten.
    • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
    • Steht der Termin für den Start Ihrer Teilnahme an der Maßnahme fest, werden Sie informiert.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Behinderung, Eingliederung, Berufsorientierung, Unterstützungsbedarf, Behinderungen, Beschäftigung, Inklusion, Teilhabe, InbeQ, Rehabilitation, Qualifizierung, Schlüsselqualifikation, Qualifizierungsplatz, Betrieblich, Integration, Kompetenzentwicklung, Unterstützung, Erprobung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English