Arbeitsuchendmeldung Entgegennahme

    Arbeitssuchend melden

    Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden.

    Beschreibung

    Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Haben Sie weniger als 3 Monate vorher vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.

    Gleiches gilt, wenn Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen und Ihnen anschließend Arbeitslosigkeit droht.

    Nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei Ihrer Suche nach einer passenden Stelle.

    Generell sollten Sie sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, wenn

    • Sie gekündigt wurden,
    • Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft,
    • Sie mit Ihrem Arbeitgeber in gegenseitigem Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben,
    • Sie nach längerer Krankheit wieder Arbeit suchen,
    • die Schule, Berufsausbildung oder das Studium zu Ende geht und Sie noch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz vertraglich fest in Aussicht haben,
    • Sie nach längeren Kindererziehungszeiten wieder in den Beruf einsteigen wollen oder
    • Sie aus sonstigen Gründen eine Arbeit suchen.

    Online-Dienst

    Arbeitsuchend melden

    ID: B100019_107396355

    Beschreibung

    Sie wissen, dass Ihre Beschäftigung oder Ihr begründeter beschäftigungsfreier Zeitabschnitt ohne Anschlussbeschäftigung bald endet. Zum Beispiel, weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Ihr nächster Schritt: Melden Sie sich arbeitsuchend.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument (Personalausweis beziehungsweise Pass und Meldebescheinigung) bei der persönlichen Arbeitsuchendmeldung in der Agentur für Arbeit
    • Registrierung vor der Online-Arbeitsuchendmeldung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie können nach erfolgter Meldung eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich bei der Agentur für Arbeit online, schriftlich, telefonisch oder persönlich arbeitsuchend melden. Beachten Sie dabei die genannten Fristen. Die sich daran anschließenden Beratungstermine können persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.

    Schriftlich:

    • Schicken Sie einen formlosen Brief an Ihre zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit oder an die allgemeine Adresse der Agentur für Arbeit.
    • Teilen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse mit sowie den Zeitpunkt, ab wann Sie sich arbeitsuchend melden beziehungsweise wann Ihre Beschäftigung endet und dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
    • Die Agentur für Arbeit setzt sich dann wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung.

    Telefonisch:

    • Rufen Sie bei der Service-Hotline an und teilen Sie mit, dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
    • Die Agentur für Arbeit vereinbart dann mit Ihnen einen Beratungstermin.

    Online:

    • Melden Sie sich auf dem Portal der Agentur für Arbeit an.
    • Wählen Sie dort, dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
    • Füllen Sie die angegebenen Felder aus.
    • Die Agentur für Arbeit setzt sich dann wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung.

    Persönlich:

    • Suchen Sie die für Sie zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit auf und melden Sie sich dort arbeitsuchend.
    • Nach Möglichkeit erhalten Sie umgehend ein Beratungsgespräch. Sollte dies nicht möglich sein erhalten Sie einen Beratungstermin.

    Fristen

    Arbeitsuchend melden: Spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. 

    Sollten Sie erst danach erfahren, dass Ihre Beschäftigung oder Ausbildung in weniger als 3 Monaten endet, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel circa 10 bis 20 Minuten, die persönliche Beratung vor Ort dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten. Planen Sie sicherheitshalber etwas mehr Zeit ein.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Stichwörter

    Kündigung, Fristlose Kündigung, Gegenseitiges Einvernehmen, Amtsenthebung, arbeitslos, Kündigungsschreiben, Arbeitsverhältnis, Jobsuche, Arbeitsplatzsuche, Befristung, Ausbildungsende, Suspendierung, Jobverlust, Entlassung, Aufhebungsvertrag, Arbeitslosigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English