Budget für Ausbildung Bewilligung

    Förderung einer betrieblichen Ausbildung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die voll erwerbsgemindert sind

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung derzeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, aber dennoch eine reguläre (Erst-)Ausbildung absolvieren wollen, könnten Sie mit dem Budget für Ausbildung gefördert werden.

    Beschreibung

    Sie können wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden und möchten dennoch eine reguläre Ausbildung absolvieren? Dann erbringt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Budget für Ausbildung, sofern sie ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist. 

    Eine Voraussetzung ist, dass Sie mit einem Betrieb einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder für eine Fachpraktikerausbildung abschließen.

    Wenn Sie noch keinen Ausbildungsplatz haben, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit auf Wunsch zunächst bei der Suche nach einem (geeigneten) Ausbildungsplatz.

    Gefördert wird nur eine berufliche Erstausbildung, keine Weiterbildungen. 

    Während der Ausbildung werden mit dem Budget für Ausbildung folgende Leistungen gefördert:

    • Der Betrieb bekommt die Ausbildungsvergütung inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung erstattet.
    • Die Kosten für eine behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule werden übernommen. 
    • Wird der schulische Teil der Ausbildung wegen der Behinderung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation durchgeführt, werden die notwendigen Kosten übernommen.

    Sie können sich aussuchen, wer Sie unterstützt und Sie organisieren sich die Leistungen selbst. Vorher wird allerdings der notwendige Umfang der Unterstützung entsprechend Ihres individuellen Bedarfs geprüft und vereinbart. Sie holen Angebote ein und lassen fachlich geeignete Personen, die Ihre Anleitung und Begleitung übernehmen sollen, beschreiben, wie deren Unterstützung konkret erfolgen soll. Auf dieser Basis entscheidet und bewilligt Ihre Beraterin oder Ihr Berater zum Beispiel über die Höhe der Leistung.

    Zusätzlich steht Ihnen während der Förderung Ausbildungsgeld zu. Ihre Ausbildungsvergütung wird jedoch davon abgezogen.

    Das Budget für Ausbildung erhalten Sie solange es erforderlich ist. Maximal jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung. 

    Arbeiten mehrere Personen, die mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, in einem Betrieb, können sie auch gemeinsam eine Anleitung oder Begleitung in Anspruch nehmen. 

    Sollten Sie während der Ausbildung feststellen, dass Sie lieber Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten wollen, ist ein Wechsel möglich. Die Zeiten des Budgets für Ausbildung werden dann gegebenenfalls auf die Dauer des Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereiches angerechnet.

    Online-Dienst

    Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Förderung einer betrieblichen Ausbildung für Menschen mit Behinderungen beantragen

    ID: B100019_111447803

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben). Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen können Sie ein Budget für Ausbildung erhalten:

    • Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
    • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
      • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
    • Sie können aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderungen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein und hätten demnach Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter.
    • Sie schließen mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder für eine Fachpraktikerausbildung.
    • Das Ausbildungsverhältnis wird von der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Damit Sie ein Budget für Ausbildung erhalten können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
    • In einem persönlichen Gespräch klären sie gemeinsam, ob das Budget für Ausbildung grundsätzlich für Sie in Frage kommt.
    • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
    • Sie reichen notwendige Unterlagen ein, zum Beispiel das Angebot einer Reha-Einrichtung über Kosten für den schulischen Teil der Ausbildung oder Beschreibungen dazu, wer die Anleitung und Begleitung wie und zu welchen Bedingungen durchführen soll.
    • Abschließend prüft Ihre Beraterin oder Ihr Berater, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen, die Ausbildungsvergütung angemessen ist und entscheidet über die eingereichten Unterlagen.
    • Ist die Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Fall nicht zuständig, leitet sie Ihren Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    anerkannter Ausbildungsberuf, Erstausbildung, Inklusion, Eingliederung, Erstattung Ausbildungsvergütung, Behinderungen, Begleitung, Rehabilitation, Integration, Fachpraktiker, Ausbildungsverhältnis, Teilhabe, Anleitung, Ausbildungsplatzsuche, Berufsausbildung, Behinderung, Unterstützung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English