Förderung einer betrieblichen Ausbildung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die voll erwerbsgemindert sind
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung derzeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, aber dennoch eine reguläre (Erst-)Ausbildung absolvieren wollen, könnten Sie mit dem Budget für Ausbildung gefördert werden.
Beschreibung
Sie können wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden und möchten dennoch eine reguläre Ausbildung absolvieren? Dann erbringt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Budget für Ausbildung, sofern sie ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist.
Eine Voraussetzung ist, dass Sie mit einem Betrieb einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder für eine Fachpraktikerausbildung abschließen.
Wenn Sie noch keinen Ausbildungsplatz haben, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit auf Wunsch zunächst bei der Suche nach einem (geeigneten) Ausbildungsplatz.
Gefördert wird nur eine berufliche Erstausbildung, keine Weiterbildungen.
Während der Ausbildung werden mit dem Budget für Ausbildung folgende Leistungen gefördert:
- Der Betrieb bekommt die Ausbildungsvergütung inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung erstattet.
- Die Kosten für eine behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule werden übernommen.
- Wird der schulische Teil der Ausbildung wegen der Behinderung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation durchgeführt, werden die notwendigen Kosten übernommen.
Sie können sich aussuchen, wer Sie unterstützt und Sie organisieren sich die Leistungen selbst. Vorher wird allerdings der notwendige Umfang der Unterstützung entsprechend Ihres individuellen Bedarfs geprüft und vereinbart. Sie holen Angebote ein und lassen fachlich geeignete Personen, die Ihre Anleitung und Begleitung übernehmen sollen, beschreiben, wie deren Unterstützung konkret erfolgen soll. Auf dieser Basis entscheidet und bewilligt Ihre Beraterin oder Ihr Berater zum Beispiel über die Höhe der Leistung.
Zusätzlich steht Ihnen während der Förderung Ausbildungsgeld zu. Ihre Ausbildungsvergütung wird jedoch davon abgezogen.
Das Budget für Ausbildung erhalten Sie solange es erforderlich ist. Maximal jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung.
Arbeiten mehrere Personen, die mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, in einem Betrieb, können sie auch gemeinsam eine Anleitung oder Begleitung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie während der Ausbildung feststellen, dass Sie lieber Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten wollen, ist ein Wechsel möglich. Die Zeiten des Budgets für Ausbildung werden dann gegebenenfalls auf die Dauer des Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereiches angerechnet.
Online-Dienst
Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Förderung einer betrieblichen Ausbildung für Menschen mit Behinderungen beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555500
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie ein Budget für Ausbildung erhalten:
- Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
- Sie können aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderungen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein und hätten demnach Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter.
- Sie schließen mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder für eine Fachpraktikerausbildung.
- Das Ausbildungsverhältnis wird von der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Verfahrensablauf
Damit Sie ein Budget für Ausbildung erhalten können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
- In einem persönlichen Gespräch klären sie gemeinsam, ob das Budget für Ausbildung grundsätzlich für Sie in Frage kommt.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
- Sie reichen notwendige Unterlagen ein, zum Beispiel das Angebot einer Reha-Einrichtung über Kosten für den schulischen Teil der Ausbildung oder Beschreibungen dazu, wer die Anleitung und Begleitung wie und zu welchen Bedingungen durchführen soll.
- Abschließend prüft Ihre Beraterin oder Ihr Berater, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen, die Ausbildungsvergütung angemessen ist und entscheidet über die eingereichten Unterlagen.
- Ist die Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Fall nicht zuständig, leitet sie Ihren Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter.
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX)
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Merkblatt 12)
- Flyer der Bundesagentur für Arbeit zum Budget für Ausbildung - Ausbildung statt Leistungen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen - Informationen für Menschen mit Behinderungen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.09.2022
Stichwörter
anerkannter Ausbildungsberuf, Erstausbildung, Inklusion, Eingliederung, Erstattung Ausbildungsvergütung, Behinderungen, Begleitung, Rehabilitation, Integration, Fachpraktiker, Ausbildungsverhältnis, Teilhabe, Anleitung, Ausbildungsplatzsuche, Berufsausbildung, Behinderung, Unterstützung