Anzeige von Entlassungen Entgegennahme

    Der Arbeitsagentur Entlassungen melden

    Beabsichtigen Sie in Ihrem Betrieb eine größere Zahl von Beschäftigten zu entlassen, müssen Sie das der Agentur für Arbeit rechtzeitig melden.

    Beschreibung

    Sie planen in Ihrem Betrieb eine größere Anzahl an Entlassungen? Dann sind Sie unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, das der Agentur für Arbeit vorab schriftlich zu melden (anzuzeigen). Das gilt auch, wenn Sie

    • Änderungskündigungen aussprechen,
    • Aufhebungsverträge anbieten möchten oder
    • Beschäftigte auf Ihre Veranlassung hin kündigen.

    Sie können die Entlassungsanzeige nicht nachholen. Ab wann die Anzeigepflicht besteht, richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes und der Zahl der Entlassungen. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, müssen Sie ihn vor einer Anzeige bei der Agentur für Arbeit schriftlich über Ihr Vorhaben unterrichten. Gemeinsam mit dem Betriebsrat müssen Sie darüber beraten, wie Entlassungen verhindert und deren Folgen minimiert werden können.

    Folgende Informationen müssen Sie dem Betriebsrat mitteilen:

    • Gründe für geplante Entlassungen,
    • Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden Beschäftigten,
    • Zahl und Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
    • Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen,
    • vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu Entlassenden,
    • für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien.

    Von der Anzeigepflicht bei Entlassungen ausgenommen sind:

    • Kleinbetriebe mit in der Regel bis zu 20 Beschäftigten,
    • Saison- und Kampagne-Betriebe bei Entlassungen, die durch die Eigenart dieser Betriebe bedingt sind (Ende der Saison/Auslaufen der Kampagne).

    Wenn Saison und Kampagne-Betriebe allerdings aus anderen Gründen Entlassungen vornehmen (zum Beispiel vor Saisonende oder wegen Betriebsstilllegung), gilt für sie die Anzeigepflicht.

    Zählt Ihr Betrieb zum Baugewerbe und erhalten Sie Saison-Kurzarbeitergeld, dann müssen Sie die Entlassungen ebenfalls melden.

    Online-Dienst

    Anzeigepflicht bei Entlassungen ("Massenentlassungsanzeige"): Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit

    ID: B100019_104065529

    Beschreibung

    Nutzen Sie den Upload-Service, um der zuständigen Agentur für Arbeit die Entlassungsanzeige online zu übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Formulare

    Angaben für die Arbeitsvermittlung - Zu Frage 27 der Entlassungsanzeige
    Hinweis Bitte fügen Sie eine Liste mit Angaben zu Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weiteren berufsbezogenen Angaben bei. Verwenden Sie dazu am besten den Vordruck "Angaben für die Arbeitsvermittlung" (BA-KSchG 2). Damit unterstützen Sie die Wiedereingliederung der von den Entlassungen Betroffenen.:
    Entlassungsanzeige der Bundesagentur für Arbeit - gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    Hinweis Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen. Fehlen Angaben in einem mit Stern* markierten Feld, kann die Entlassungsanzeige nicht reibungslos bearbeitet werden. Bitte reichen Sie diese Entlassungsanzeige mit den erforderlichen Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Unvollständig ausgefüllte Formulare verzögern die Bearbeitung. Die Anzeige kann online, postalisch oder persönlich eingereicht werden. Wichtig: Solange Sie keine vollständige und korrekte Entlassungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt haben, können Sie keine wirksamen Entlassungen vornehmen.:

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Formulare

    Angaben für die Arbeitsvermittlung - Zu Frage 27 der Entlassungsanzeige
    Hinweis Bitte fügen Sie eine Liste mit Angaben zu Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weiteren berufsbezogenen Angaben bei. Verwenden Sie dazu am besten den Vordruck "Angaben für die Arbeitsvermittlung" (BA-KSchG 2). Damit unterstützen Sie die Wiedereingliederung der von den Entlassungen Betroffenen.:
    Entlassungsanzeige der Bundesagentur für Arbeit - gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    Hinweis Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen. Fehlen Angaben in einem mit Stern* markierten Feld, kann die Entlassungsanzeige nicht reibungslos bearbeitet werden. Bitte reichen Sie diese Entlassungsanzeige mit den erforderlichen Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Unvollständig ausgefüllte Formulare verzögern die Bearbeitung. Die Anzeige kann online, postalisch oder persönlich eingereicht werden. Wichtig: Solange Sie keine vollständige und korrekte Entlassungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt haben, können Sie keine wirksamen Entlassungen vornehmen.:

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Angaben für die Arbeitsvermittlung - Zu Frage 27 der Entlassungsanzeige
    Hinweis Bitte fügen Sie eine Liste mit Angaben zu Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weiteren berufsbezogenen Angaben bei. Verwenden Sie dazu am besten den Vordruck "Angaben für die Arbeitsvermittlung" (BA-KSchG 2). Damit unterstützen Sie die Wiedereingliederung der von den Entlassungen Betroffenen.:
    Entlassungsanzeige der Bundesagentur für Arbeit - gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    Hinweis Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen. Fehlen Angaben in einem mit Stern* markierten Feld, kann die Entlassungsanzeige nicht reibungslos bearbeitet werden. Bitte reichen Sie diese Entlassungsanzeige mit den erforderlichen Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Unvollständig ausgefüllte Formulare verzögern die Bearbeitung. Die Anzeige kann online, postalisch oder persönlich eingereicht werden. Wichtig: Solange Sie keine vollständige und korrekte Entlassungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt haben, können Sie keine wirksamen Entlassungen vornehmen.:

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Wenn es einen Betriebsrat gibt:

    • Kopie der Mitteilung an den Betriebsrat
    • Stellungnahme des Betriebsrates. Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, müssen Sie der Agentur für Arbeit belegen, dass Sie den Betriebsrat mindestens 2 Wochen vor der Anzeige an die Agentur für Arbeit konsultiert haben. In dem Fall müssen Sie auch den Stand der Beratungen mit dem Betriebsrat darlegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Wenn Ihr Betrieb folgende Voraussetzungen erfüllt, sind Sie zur Anzeige von Entlassungen verpflichtet:

    • Anzahl der regelmäßig Beschäftigten: 21 bis 59; Zahl der geplanten Entlassungen: mehr als 5 Beschäftigte.
    • Anzahl der regelmäßig Beschäftigten: 60 bis 499; Zahl der geplanten Entlassungen: 10 Prozent oder mehr als 25 Beschäftigte.
    • Anzahl der regelmäßig Beschäftigten: mindestens 500; Zahl der geplanten Entlassungen: mindestens 30 Beschäftigte.
    • Die Anzeigepflicht entsteht, wenn die genannte Mindestzahl an Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen beabsichtigt ist.

    Aufhebungsverträge und Eigenkündigungen von Beschäftigten stehen Entlassungen gleich, wenn sie von Ihnen als Arbeitgeber veranlasst sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Vor der Anzeige:

    • Gibt es einen Betriebsrat? Unterrichten Sie ihn im Vorfeld über Ihr Vorhaben und beraten Sie mit ihm über die Verhinderung oder Minimierung von Entlassungen und deren Folgen.
    • Bleiben Kündigungen unausweichlich, müssen Sie den Betriebsrat mindestens 2 Wochen vor einer Anzeige bei der Arbeitsagentur schriftlich über die genauen Maßnahmen unterrichten.
    • Wenn es keinen Betriebsrat gibt, entfallen diese Informationspflichten.

    Anzeige bei der Agentur für Arbeit:

    • Die Entlassungsanzeige müssen Sie der Agentur für Arbeit in schriftlicher Form übermitteln. Dazu können Sie das Formular "Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)" und das Formular "Angaben für die Arbeitsvermittlung" herunterladen, abspeichern und ausfüllen .
    • Die Anzeige an die Agentur für Arbeit muss enthalten:
      • Name des Arbeitgebers
      • Sitz und Art des Betriebes
      • Gründe für die geplanten Entlassungen
      • Zahl und Berufsgruppe der zu entlassenden Beschäftigten
      • Zahl und Berufsgruppe der in der Regel Beschäftigten
      • Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen
      • Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Beschäftigten.
    • Die ausgefüllten Dokumente können Sie Ihrer Agentur für Arbeit dann online über den eService der Agentur für Arbeit oder per Post übermitteln. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.
    • Über den Upload-Service können Sie auch Unterlagen nachreichen, wenn Sie die Entlassungsanzeige schon eingereicht haben.
    • Wenn Sie die Entlassungsanzeige online einreichen, ist es nicht notwendig, die Unterlagen anschließend zusätzlich noch per Post an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht Voraussetzung für eine wirksame Entlassungsanzeige. Die Namensangabe ist ausreichend. Es steht Ihnen frei, die Entlassungsanzeige zu unterschreiben.
    • Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, dem Betriebsrat eine Kopie oder eine Abschrift der Entlassungsanzeige zukommen zu lassen.
    • Wenn Ihre Entlassungsanzeige vollständig und wirksam ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung von Ihrer Agentur für Arbeit. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie auch ein Informationsblatt für Ihre Beschäftigten. Es enthält wichtige Hinweise für die von den Entlassungen betroffenen Beschäftigten.
    • Geben Sie das Informationsblatt unverzüglich an Ihre Beschäftigten weiter, damit Ihren Beschäftigten möglichst keine finanziellen Nachteile entstehen. Das Informationsblatt kann Ihren Beschäftigten auch helfen, möglichst schnell wieder eine neue Arbeit zu finden. Das Informationsblatt können Sie auch separat über die "Downloads" herunterladen und ausdrucken.
    • Wenn Ihre Entlassungsanzeige nicht vollständig oder aus anderen Gründen noch nicht wirksam ist, wird sich Ihre Agentur für Arbeit mit Ihnen in Verbindung setzen. Auch in diesem Fall können Sie über den eService gegebenenfalls noch Unterlagen oder Dokumente per Upload online nachreichen.

    Fristen

    Die Kündigungen müssen innerhalb von 90 Tagen ab dem frühesten Zeitpunkt, zu dem sie zulässig sind - nach Ablauf der Sperrfrist - ausgesprochen sein. Ansonsten müssen Sie die beabsichtigten Kündigungen der Agentur für Arbeit erneut melden.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Massenentlassung, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzgesetz, Änderungskündigung, Kurzarbeit, Konsultationsverfahren, Kündigungsschutz, Sperrfrist, Entlassungsanzeige, KSchG, Kündigung, Anzeigepflicht, § 17 KSchG, Anzeigeverfahren, Entlassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English