Bewerbung Deutscher Kurzfilmpreis Auswahl

    Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen

    Wenn Sie vorschlagsberechtigt sind, können Sie einmal pro Jahr einen Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen.

    Beschreibung

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:

    • Spielfilm bis 10 Minuten Laufzeit
    • Spielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
    • Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
    • Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
    • Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit

    Zusätzlich vergibt die BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.

    Von den Jurys ausgewählte Kurzfilme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:

    • nominierte Kurzfilme: 15.000 EUR
    • ausgezeichnete Kurzfilme: 30.000 EUR
    • mit dem Sonderpreis ausgezeichnete Filme: 20.000 EUR

    Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.

    Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

    Online-Dienst

    Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis online vorschlagen

    ID: B100019_111174182

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Deutscher Kurzfilmpreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 198

    53117 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18681143117

    Telefon Festnetz: +49 228 9968113672

    E-Mail: k35@bkm.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Vorschlag müssen Sie als vorschlagsberechtigte Stelle einreichen:

    • Rechteerklärung des Herstellers beziehungsweise der rechtehaltenden Person
    • vorgeschlagenen Film per Upload auf von BKM zugewiesene Plattform
    • Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG)
    • FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)

    Voraussetzungen

    Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

    • Verbände und Einrichtungen des deutschen Films, zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):
      • deutsche Filmhochschulen
      • (Kurz-)Filmfestivals von überregionaler Bedeutung
      • (Kurz-)Filmverleiher
      • AG Kurzfilm
      • AG Animationsfilm
      • AG DOK
      • Kurzfilm Agentur Hamburg e.V.
      • interfilm Berlin
      • Länderförderer
      • Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.

    Weitere Voraussetzungen:

    • der vorgeschlagene Film muss im Jahr der Preisvergabe oder im Jahr davor fertiggestellt worden sein
    • der vorgeschlagene Film muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung haben:
      • die Originalsprache des Films ist Deutsch oder
      • die Regie wurde von einer Person geführt
        • mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
        • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
        • der Schweiz
      • und mindestens eine Produzentin oder Produzent
        • hat eine deutscher Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz in Deutschland und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
        • eines Vertragsstaats des Abkommens über den EWR oder
        • der Schweiz
      • der finanzielle Anteil der Herstellenden mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland muss mindestens so groß sein wie die größte gegebenenfalls summierte ausländische Herstellerbeteiligung
    • der Film muss in deutscher Sprachfassung oder als für die Kinovorführung taugliche, deutsch untertitelte Fassung vorgelegt werden
    • der Film darf nicht in der Vergangenheit am Auswahlverfahren für den Deutschen Kurzfilmpreis teilgenommen haben
    • die Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG) liegt vor
    • die FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) liegt vor
    • der Film darf der Jury vorgeführt werden
    • der Film darf im Rahmen der Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises vorgeführt werden
    • der Film darf in Ausschnitten im Fernsehen und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ausgestrahlt werden
    • der Film darf in Ausschnitten und/oder über Film-Stills auf den einschlägigen BKM- und Deutscher Kurzfilmpreis-Internetseiten sowie den dazugehörigen Social Media-Auftritten präsentiert werden
    • der Film darf auf Kinotournee in ausgewählten deutschen Städten vorgeführt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

    Vorschlag online einreichen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
    • Die Jurys des Deutschen Kurzfilmpreises beraten über die wettbewerbsfähigen Filmvorschläge. Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jurys.
    • Die Nominierten werden über die Nominierung telefonisch als auch per E-Mail und Post informiert und zur Preisverleihung eingeladen.
    • Während der Preisverleihung bekommt die Produzentin oder der Produzent des Films die Auszeichnung überreicht.
    • Die (Förderungs-)Prämie bekommt der Hersteller des Films mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

    Fristen

    Sie müssen die Vorschläge bis zum 15.05. des Jahres einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 05.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Deutscher Kurzfilmpreis, Spielfilm, Experimentalfilm, Kulturstaatsminister, Kurzfilm-Lola, Kurzfilm, Kurzfilmpreis, Nachwuchsförderung, Animationsfilm, Filmpreis, Kulturstaatsministerin, Dokumentarfilm, Filmförderung, Sonderpreis, BKM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English