Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
Wenn Sie sich die im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) erstatten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung beantragen.
Beschreibung
In Deutschland ansässige und zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen erhalten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag erstattet.
Der Antrag wird an den Mitgliedstaat der Erstattung weitergeleitet, wenn der Antragsteller im beantragten Vergütungszeitraum
- für Zwecke der Mehrwertsteuer als Steuerpflichtiger anzusehen ist,
- nicht die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen in Anspruch genommen hat,
- nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung unterlegen hat oder
- nicht nur ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen/Dienstleistungen erbracht hat.
Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) stellen.
Hinweis:
Wurde Vorsteuer in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesen Staaten beantragt werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Umsatzsteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- alle für den Vergütungsantrag relevanten Rechnungs- und Einfuhrbelege, sofern der Mitgliedstaat der Erstattung dies verlangt
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- in Deutschland ansässige Unternehmen,
- die im EU-Ausland Vorsteuer (Umsatzsteuer) gezahlt haben
Weitere Voraussetzungen:
- die beantragte Vergütung beträgt mindestens EUR 400,00 oder einen entsprechend in Landeswährung umgerechneten Wert oder
- bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist, beträgt die beantragte Vergütung mindestens EUR 50,00
- Sie sind im BZSt-Online-Portal (BOP) oder im ElsterOnline-Portal (EOP) registriert und verfügen über ein gültiges BOP- oder EOP-Zertifikat
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch gegen die Ablehnung der Weiterleitung
- finanzgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge im BZSt-Online-Portal (BOP) stellen. Dafür benötigen Sie ein Zertifikat für das BZSt-Online-Portal (BOP) oder für das ElsterOnline-Portal (EOP).
Verfahren mittels ElsterOnline-Zertifikat (empfohlen für deutsche Unternehmer und Bevollmächtigte):
- Loggen Sie sich mit Ihrem ElsterOnline-Zertifikat ein.
- Füllen Sie das Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland" vollständig aus.
- Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente: speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
- Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
- Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 Megabyte (MB) sein.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Nach der dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
- Ihr Antrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
- Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
- Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.
Verfahren mittels BOP-Zertifikat:
- Sie müssen sich zunächst schriftlich für die Nutzung des BOP beim BZSt anmelden.
- Rufen Sie das Formular zur Anmeldung auf der Internetseite des BZSt auf. Füllen Sie es elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular mit den darin geforderten Nachweisen per Post an das BZSt.
- Das BZSt übermittelt Ihnen dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
- Füllen Sie das Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland" im BOP vollständig aus.
- Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente: speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
- Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
- Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 MB sein.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Nach dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
- Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
- Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
- Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.
Fristen
Antragsstellung: innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Umsatzsteuer entstanden ist
Bearbeitungsdauer
- für die schriftliche Anmeldung zur Nutzung des BZSt-Online-Portals: 4 bis 6 Wochen
- Entscheidung über die Weiterleitung: innerhalb von 15 Tagen
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 09.06.2021
Stichwörter
Bundeszentralamt für Steuern, Vorsteuervergütungsanträgen, Vorsteuervergütung, Umsatzsteuer, Vorsteuervergütungsverfahren, inländischer Antragsteller, BZSt, Vorsteuer, EU-Mitgliedstaaten