Ausländische Kapital- oder Rentenversicherungsverträge elektronisch melden
Sie können das Zustandekommen ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge elektronisch melden.
Beschreibung
Ein deutscher Versicherungsvermittler oder ein ausländisches Versicherungsunternehmen muss das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einer in Deutschland ansässigen Person und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.
Dies gilt nicht, wenn
- das Versicherungsunternehmen eine Niederlassung im Inland hat oder
- das Versicherungsunternehmen dem Bundeszentralamt für Steuern bis zu diesem Zeitpunkt das Zustandekommen eines Vertrages angezeigt und den Versicherungsvermittler hierüber in Kenntnis gesetzt hat.
Sie müssen die Meldung über das BZSt-Online-Portal erstellen.
Für die elektronische Meldung über das BOP müssen Sie sich vorher dort registrieren.
Online-Dienst
BZSt-Online-Portal (BOP)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 4 / Versicherungsvermittlung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 4060
Fax: +49 228 4063616
Internet
Stichwörter
BZSt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Meldungen können einreichen:
- deutsche Versicherungsvermittler
- ausländische Versicherungsunternehmen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die elektronische Meldung ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge über das BZSt-Online-Portal (BOP) erstellen.
- Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
- Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP bitte per E-Mail unter versicherungsvermittlung@bzst.bund.de an den zuständigen Fachbereich Versicherungsvermittlung im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis.
- Nach Erhalt von BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis können Sie mit der Registrierung im BOP beginnen. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
- Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
- Falls Sie noch keine EMAK-Nummer haben, müssen Sie diese online im BOP mit dem Formular "Antrag auf Zuteilung einer EMAK-Nummer" beantragen. Sie bekommen dann per Post oder elektronisch die EMAK-Nummer zugesandt.
- Nachdem Sie den Zugang zum BOP eingerichtet und die EMAK-Nummer bekommen haben, können Sie die elektronische Meldung übermitteln. Füllen Sie das Formular "Mitteilung über Versicherungsverträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) nach § 45 d Absatz 3 EStG" im BOP vollständig aus und senden Sie es elektronisch ab.
- Nach Eingang der Daten bei der Steuerverwaltung erhalten Sie eine Mitteilung in Ihr BOP-Postfach.
Fristen
gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres
Bearbeitungsdauer
0 bis 4 Wochen (für die Registrierung im BOP: bis zu 4 Wochen)
0 bis 2 Wochen (für die Zuteilung einer EMAK-Nummer: bis zu 2 Wochen)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zur elektronischen Meldung ausländischer Kapital- und Versicherungsverträge auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Benutzerhandbuch für die Elektronische Meldung nach § 45d Ab-satz 3 EStG auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Leitfaden zur Beantragung einer EMAK-Nummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 23.08.2022
Stichwörter
BOP, EMAK, Rentenversicherungsvertrag, ausländische Versicherung, ausländische Rente, Elektronische Meldung, Kapitalversicherungsvertrag, elektronische Datenübermittlung, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline