Änderungsanzeigen zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung

    Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen

    Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.

    Beschreibung

    Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

    • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
      • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
      • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
    • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
      • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
    • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
      • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
      • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

    Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 8

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 4063695

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    E-Mail: zertifizierungsstelle@bzst.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
      • Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
      • Austauschseiten
    • Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
      • Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      • Handelsregisterauszug
      • aktuelle Anbieterbescheinigung
    • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
      • aktuelle Anbieterbescheinigung

    Voraussetzungen

    Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" oder "Rürup") per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

    • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
    • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

    Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 15.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Stichwörter

    Anbieterwechsel, Rürup, Rente, Altersvorsorgevertrag, Riester-Verträge, zertifizierte Altersvorsorgeverträge, Riester, Riester-Rente, Änderung, Änderungsanzeige, Rürup-Verträge, Zertifizierungsstelle, Bundeszentralamt für Steuern, Basisrente, Vertragsänderung, Basisrentenvertrag, BZSt, Anbieterdaten, Basisrentenverträge, Altersvorsorge, Rürup-Rente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English