Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragen
Wenn Ihr Unternehmen zum Abzug der Kirchensteuer verpflichtet ist, können Sie für Ihr Unternehmen eine Anfrage zum Kirchensteuerabzugsmerkmal stellen.
Beschreibung
Für die Einbehaltung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer müssen die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, zum Beispiel Banken, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen, ob ihre Kundinnen und Kunden kirchensteuerpflichtig sind.
Für die Anfrage brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der oder des Steuerpflichtigen. Wenn Sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht haben, können Sie diese gleichzeitig anfragen.
Ihre Anfrage stellen Sie über das BZSt-Online-Portal (BOP).
Um die Anfrage über das BOP stellen zu können, müssen Sie Ihr Unternehmen vorher dort registrieren. Der Registrierungsprozess kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.
Online-Dienst
BZSt-Online-Portal (BOP)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
BZSt
erforderliche Unterlagen
- Anfragedatensatz der Gläubigerin oder des Gläubigers der Kapitelerträge
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Anfragen können stellen:
- Kirchensteuerabzugsverpflichtete
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen Ihr Unternehmen auf dem BZSt-Online-Portal (BOP) registrieren.
- Sie müssen für Ihr Unternehmen einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen.
- Sie können eine Anfrage nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) einer natürlichen Person nur stellen, wenn
- deren IdNr unbekannt ist und
- Ihr Unternehmen potenziell Kapitalertragsteuer für diese Person einzubehalten hat.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen Nichtzulassung zum Verfahren
- finanzgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anfrage zur Ermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) über das BZSt-Online-Portal (BOP) stellen.
- Sie brauchen zuerst ein Zertifikat für das BOP.
- Rufen Sie dazu über die die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) den Antrag auf Registrierung online auf.
- Füllen Sie den Antrag online aus und drucken Sie ihn aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post an das BZSt.
- Das BZSt übermittelt Ihnen dann per Post eine Anleitung zur Aktivierung Ihres BOP-Kontos.
- Folgen Sie den Anweisungen und aktivieren Sie Ihr BOP-Konto auf dem BOP.
- Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Danach müssen Sie über das BOP einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen. Füllen Sie den Antrag online aus.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post vom BZSt Ihre Zulassungsnummer. Diese brauchen Sie für die KiStAM-Anfrage.
- Sie können jetzt über das BOP KiStAM-Anfragen stellen. Wenn Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der abzufragenden Person unbekannt ist, wählen Sie die kombinierte Anfrage "IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage" aus.
- Füllen Sie den Antrag online im BOP aus und versenden Sie ihn elektronisch über das BOP.
- Sie erhalten dann eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über Ihr Postfach in Ihrem BOP-Konto.
Fristen
Für das Folgejahr maßgebliche Regelabfragen (§ 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 sowie Satz 1 EstG) sind im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober zu stellen. Andere Abfragen, wie Anlassabfragen, zum Beispiel bei Begründung der Geschäftsbeziehung, können jederzeit gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- für die Aktivierung des BOP-Kontos: 1 bis 3 Wochen
- für die Zulassung zum Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: 1 bis 2 Wochen
- für die Rückmeldung zur KiStAM-Anfrage: 1 bis max. 3 Tage
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Anleitung zur Registrierung am BZSt-Online-Portal (BOP) und Zulassung zum Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Anleitung zur Anfrage des Kirchensteuerabzugsmerkmals über das Web Formular im BZSt-Online-Portal (BOP) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Kommunikationshandbuch Teil I mit Informationen zur Datenübermittlung auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- KISTAV-Checkliste (Häufig gestellte Fragen aus dem Support) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Weiterführende Informationen auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Kontaktformular zum Zuständigkeitsbereich Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Auftrag des Einheitlichen Ansprechpartners der Länder (EAP) am 03.03.2022
Stichwörter
Kirchensteuer, Versicherungen, Abzugsverpflichtete, BZStOnline, Steuerliche Identifikationsnummer, BOP, Religionsgemeinschaft, Kirchensteuerabzugsmerkmal, ELSTER, IdNr, Steuerportal, Abzugsverpflichtung, BZSt, Elster, Bundeszentralamt für Steuern, Abgeltungsteuer, Religion, Kapitalertragsteuer, KiStAM, versteuern, Steuerabzug, Kapitalertrag, Banken