IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren Bewilligung Sanierung (219)

    Kredit mit Tilgungszuschuss für kommunale Unternehmen für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur beantragen

    Wenn Sie in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
    Sie können einen Kredit in Höhe von maximal EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

    • energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes der kommunalen und sozialen Infrastruktur zum KfW-Effizienzgebäude

      oder
    • Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes der kommunalen und sozialen Infrastruktur:
    • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen,
    • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren,
    • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes,
    • Einbau, Austausch oder Optimierung von raumluft- und klimatechnischen Anlagen,
    • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme,
    • Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteverteilung und -speicherung,
    • Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung,
    • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung,
    • Einbau oder Optimierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Gebäudeautomation.

    Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
    Keine Förderung bekommen Sie:

    • für Leasingfinanzierungen,
    • für Eigenleistungen,
    • für Räume zur Glaubensausübung,
    • für Investitionen von politischen Parteien,
    • für Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
    • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben,
    • für die Kosten eines Wärmeerzeugers auf Basis des Energieträgers Öl.

    Für energieeffiziente Gebäuden gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie.
    Folgende Standards werden gefördert:

    • KfW-Effizienzgebäude 70,
    • KfW-Effizienzgebäude 100,
    • KfW-Effizienzgebäude Denkmal.

    Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzgebäude-Standard Ihrer Maßnahme ab:

    • KfW-Effizienzgebäude 70: Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 27,5 Prozent des Kreditbetrags.Sie können maximal EUR 275 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
       
    • KfW-Effizienzgebäude 100: Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
       
    • KfW-Effizienzgebäude Denkmal: Sie bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 17,5 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 175 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
       
    • Für Einzelmaßnahmen bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.

    Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

    • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
    • dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard beziehungsweise die Energieeinsparung erreicht haben.

    Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Maßnahme zu tun haben.

    Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

    Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

    Ansprechpartner

    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Palmengartenstraße 5-9

    60325 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr * Für Beratung zur Finanzierung und Antragstellung: Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 5399-001

    Fax: +49 69 74319-500

    E-Mail: info@kfw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Bestätigung zum Antrag
    • Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens:
      • Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
        oder
      • Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition
    • bei Beantragung einer Finanzierung mit "De-minimis"-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich:
      • Anlage "De-minimis"-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene "De-minimis"-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075)
      • Kumulierungserklärung
    • bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
      • Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Bestätigung nach Durchführung
    • Verwendungsnachweis

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (hängt vom Verfahren der Finanzierungspartner ab)

    Hinweis:
    Alle benötigten Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunalen Gesellschaftern
    • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
    • Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
      • KfW-Effizienzgebäude 70
        oder
      • KfW-Effizienzgebäude 100
        oder
      • KfW-Effizienzgebäude Denkmal
        oder
      • bei Einzelmaßnahmen: eine Energieeinsparung erreichen
    • Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

    • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
    • Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz.
    • Füllen Sie online die Bestätigung zum Antrag - am besten zusammen mit Ihrem Sachverständigen - aus.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
    • Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
    • Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag abschließen.
    • Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
    • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
      • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
      • dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
    • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
    • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.

    Hinweis:
    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.

    Fristen

    • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
    • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
    • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Werktage

    Hinweis:
    Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

    Kosten

    • entfällt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wärmeschutz, Kreditanstalt für Wiederaufbau, CO2-Verbrauch senken, Sanierung, Gebäudesanierung, Fernwärme, Energieverbrauch senken, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Fenster, Energieeffizienz, Kommunale und soziale Infrastruktur, Beleuchtung, Kredit, Effizienzgebäude, Nichtwohngebäude, Nahwärme, Dämmung, Tilgungszuschuss, KfW, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English