Fördermittel zur Produktionsvorbereitung von programmfüllenden Kinderfilmvorhaben beantragen
Wenn Sie einen programmfüllenden Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Projektentwicklung erhalten.
Beschreibung
Als Produzentin oder Produzent eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel der BKM beantragen, um Ihr Vorhaben umzusetzen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.
Wenn bereits ein Drehbuch vorliegt, kann die Finanzierung der Projektentwicklung eines programmfüllenden Kinderfilmvorhabens gefördert werden.
Sie können die Förderung als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von EUR 50.000 erhalten.
Ihr Projekt kann auch in mehreren, nach der Förderrichtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film vorgesehenen Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst für das Drehbuch, dann für die Projektentwicklung.
Zuständigkeit
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35f
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
Postadresse zum Einreichen von Anträgen:
Bundesarchiv
Filmförderung
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen:
antrag@kjdf.org
Ansprechpartner
Kuratorium junger deutscher Film
Adresse
Postanschrift
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden
Schloss Biebrich
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 611 602312
E-Mail: info@kjdf.org
erforderliche Unterlagen
-
Inhaltsangabe des Filmvorhabens, nicht länger als eine DIN A4-Seite,
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eine kurze Charakterisierung der Hauptfiguren,
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Angaben zur Zielgruppe,
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geplante Maßnahmen zur Realisierung und Auswertung des Projekts,
-
Drehbuch oder besonders bei Dokumentar- oder Animationsfilmen: eine andere projektgerechte Beschreibung des Projekts
-
Stabliste mit Biografie der Produzentin oder des Produzenten sowie Biografie des Regisseurs oder der Regisseurin,
-
Angaben über Ihren beruflichen Werdegang, gegebenenfalls bisherige Werke der Regie und der Produktionsfirma,
-
Erklärung über Urheberrechte an Stoff und Titel oder
- wenn Sie nicht über diese Rechte verfügen: Belege über den Erwerb dieser Rechte oder die Option darauf,
-
Kalkulation der Projektentwicklung,
-
Finanzierungsplan der Projektentwicklung,
-
vorläufiger Finanzierungsplan der Gesamtherstellungskosten
Formulare
Formulare: ja
Online-Verfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Als Produzentin oder Produzent können Sie die Fördermittel beantragen, wenn
- bereits ein Drehbuch vorliegt, welches auf eine außergewöhnliche filmkünstlerische Qualität des Vorhabens schließen lässt.
- Sie als Produzentin oder Produzent Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Tätigkeitsmittelpunkt in Deutschland haben und
- Sie einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der anerkannten Herstellungskosten aufbringen.
Zudem muss Ihr Projekt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
-
außergewöhnliche filmische Qualität,
-
"erhebliche deutsche kulturelle Prägung" im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie, zum Beispiel
- Originalsprache Deutsch oder
- Regisseur/Regisseurin und federführender Produzent/federführende Produzentin haben ihren Wohnsitz in Deutschland oder sind Bürger eines EU-Staats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz
- eine überwiegend deutsche Finanzierung und
- die Kino-Erstauswertung findet in Deutschland statt,
-
eine Auswertung im Kino ist zu erwarten,
-
Sie kalkulieren die Kosten branchenüblich und sparsam gemäß der aktuellen Richtlinien für die Projektfilmförderung zum Filmförderungsgesetz und
-
Sie haben die Projektentwicklung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.
-
Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:
- Laden Sie den Antrag für den Bereich Kinderfilmförderung von der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film oder der BKM herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie Antrag und Unterlagen in 11-facher Ausfertigung an das Bundesarchiv.
- Schicken Sie Antrag und Unterlagen zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail an das Kuratorium junger deutscher Film (antrag@kjdf.org).
- Der Auswahlausschuss der BKM und des Kuratoriums junger deutscher Film berät über Ihren Antrag. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage des Votums des Auswahlschusses, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
- Sie erhalten dann einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:
- Schließen Sie einen Fördervertrag mit dem Kuratorium junger deutscher Film.
- Bei der Verfilmung müssen Sie im Vorspann, Abspann oder an beiden Stellen auf die Förderung hinweisen und die Logos des Kuratoriums junger deutscher Film sowie der BKM einblenden.
- Nach der Verfilmung müssen Sie dem Kuratorium in der Regel eine kinotaugliche Kopie zur Archivierung und für Festivals zur Verfügung zu stellen.
- Sie räumen dem Kuratorium das Recht ein, geförderte Filme im Rahmen einer Selbstdarstellung allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten, kostenlos zu verwenden.
- Sie müssen die Sperrfristen einhalten, die gemäß Filmförderungsgesetz bei Abschluss des Fördervertrages jeweils gelten.
- Beginnen Sie nun mit der Projektentwicklung.
Fristen
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.
In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.
Bearbeitungsdauer
Von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über Ihren Antrag vergehen etwa 12 Wochen.
Kosten
- bei Ablehnung: keine
- bei Bewilligung: Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 Prozent der zugewendeten Summe. Dieser Betrag wird bei der Auszahlung der Darlehensraten einbehalten. Die Gebühr ist Teil der Kosten des geförderten Projektes.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn das Kuratorium junger deutscher Film eine Förderung für Ihr Projekt schon einmal abgelehnt hat, müssen Sie es für einen neuen Förderantrag in wesentlichen Punkten überarbeiteten und verändern. Sie müssen diese Veränderungen dann in Ihrem Antrag schildern. Eine Wiedereinreichung ist in der Regel nur in der Produktionsförderung Langfilm möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kuratoriums junger deutscher Film.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zur Filmförderung auf der Internetseite der BKM
- Informationen zur Förderung für Projektentwicklung Kinderfilme auf der Internetseite der BKM
- Antragsfristen und Termine für die kulturelle Filmförderung 2020 auf der Internetseite der BKM
- Informationen zur Filmförderung auf der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film
- Informationen zur BKM-Filmförderung und Belegexemplaren auf der Internetseite des Bundesarchivs
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien am 10.07.2020
Stichwörter
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss, programmfüllende Kinderfilme, FFG, Zuwendung, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Darlehen, Förderung, Herstellung programmfüllender Kinderfilmvorhaben, BKM, Projektentwicklungsförderung für programmfüllende Kinderfilme, Filmförderung, Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM, Filmförderungsgesetz, Filmförderungsanstalt, FFR, FFA, Kuratorium junger deutscher Film, Förderrichtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film, Fördermittel, Bundesarchiv