Förderantrag Drehbuchentwicklung für programmfüllende Spielfilme Bewilligung

    Fördermittel für die Entwicklung eines Drehbuchs eines programmfüllenden Spielfilm erhalten

    Wenn Sie ein Drehbuch von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Spielfilm entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

    Beschreibung

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt Fördermittel an Autorinnen und Autoren zur Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs für einen programmfüllenden Spielfilm mit mindestens 79 Minuten Länge.

    Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.

    Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

    • Mit der ersten Grundförderung von bis zu 15.000 EUR erstellen Sie eine erste Drehbuchfassung.
    • Daran schließt sich die Fortentwicklungsförderung mit bis zu weiteren 15.000 EUR an.

    Sie beantragen stets die volle Fördersumme in Höhe von 30.000 EUR.

    Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass ein Hersteller

    • Ihr Drehbuch verfilmen will und
    • bereit ist, mindestens 10.000 EUR in die Finanzierung einzubringen.

    Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Drehbuchs beginnen, müssen Sie mit einer von der BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Das Drama Department kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen empfehlen, die das Drehbuch verbessern können.

    Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen, müssen es dann aber in wesentlichen Punkten verändern. Legen Sie in einer separaten Anlage detailliert dar, welche Veränderungen am Projekt und Stoff Sie vorgenommen haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

    Den Förderantrag können Sie online bei der BKM stellen. In der Regel gibt es 3 Einreichfristen pro Jahr. Die Fristen und Termine werden auf der Internetseite der BKM veröffentlicht.

    Online-Dienst

    Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme online beantragen

    ID: B100019_111339236

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:

    Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
    Referat K 35
    Potsdamer Platz 1
    10785 Berlin

    E-Mail: k35@bkm.bund.de

    Drehbuchförderung Spielfilm
    Stefanie Hasler
    Telefon: 030 1868143117
    Telefax: 030 18681543117
    E-Mail: stefanie.hasler@bkm.bund.de

    Postadresse zum Einreichen von Anträgen:

    Bundesarchiv
    Referat FA 1 - Filmförderung
    Finckensteinallee 63
    12205 Berlin

    Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen: drehbuch@bkm.bund.de

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - Drehbuchentwicklungsförderung, Referat K 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Potsdamer Platz 1

    10785 Berlin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 1868143117

    E-Mail: k35@bkm.bund.de

    E-Mail: Drehbuch@bkm.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kurzbeschreibung über Handlung, Schauplätze und Charaktere, maximal 1 DIN-A4-Seite
    • Treatment oder Exposé in deutscher Sprache
    • Dialogszene in deutscher Sprache
    • Writers Note oder Autoren-Statement zum Stoff, maximal 2 Seiten
    • Erklärung über die Rechte am Stoff oder Nachweis der Rechtekette
    • wenn bereits eine Produktionsfirma die Rechte am Stoff erworben hat: Erklärung der Produktionsfirma, dass diese Rechte für die Zeit der Förderung nur Ihnen zur Verfügung gestellt werden
    • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang, gegebenenfalls Filmografie
    • bei erneuter Einreichung: Erläuterungen über Veränderungen am Stoff

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ihr Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie planen ein deutschsprachiges Drehbuch mit künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Kinospielfilm.
    • Sie haben keine Förderung von anderer Stelle in derselben Entwicklungsstufe erhalten. Förderungen für Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung, die die Förderungen der Drehbuchentwicklung nicht betreffen, sind erlaubt.
    • Sie besitzen die Rechte am Stoff.
    • Sie können erste Erfolge als Autorin oder Autor im Bereich Drehbuch oder Literatur vorweisen, entweder durch
      • ein verfilmtes Spielfilmdrehbuch von mindestens 59 Minuten Länge, das im Kino, Fernsehen oder auf Festivals gezeigt wurde oder
      • ein aufgeführtes Theaterstück, einen veröffentlichten Roman oder andere längere literarische Veröffentlichungen außerhalb des Selbstverlags, oder
    • eine national oder international bedeutsame Auszeichnung oder Nominierung, die Sie mit Ihrem Drehbuch für ein kurzes oder programmfüllendes Spielfilmvorhaben erhalten haben. Hierzu zählen zum Beispiel der Deutsche Drehbuchpreis, der Oscar in der Kategorie "Bester Kurzfilm" oder der First Steps Award. Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht mit dem Drehbuch begonnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
      Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Ihren Förderantrag müssen Sie online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien prüft Ihren Förderantrag auf formale Zulässigkeit.
    • Die Autorenberatungsstelle (Drama Department) trifft eine Vorauswahl unter den Einreichungen.
    • Die unabhängige "Jury Spielfilm" prüft Ihre Einreichung und empfiehlt eine Auswahl zur Förderung durch die BKM. Die Jury tagt dreimal im Jahr.
    • Die BKM entscheidet über Ihren Förderantrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA), wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

    In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.  

    Bearbeitungsdauer

    Sie Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt in etwa 8 bis 9 Wochen.

    8 bis 10 Wochen (Die Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt in etwa 8 bis 10 Wochen.)

    Kosten

    Sie haben keine Kosten zu tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 13.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Langfilme, Bundesarchiv, Drehbuchentwicklung programmfüllende Spielfilme, Fördermittel, Drehbuchförderung, Filmförderung, kulturelle Filmförderung, Förderung, BKM, Spielfilme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English