Bescheinigung der amtlichen Vermessung (Messbrief) Ausstellung für Sportfahrzeuge

    Schiffsmessbrief beantragen

    Sie besitzen ein Sportboot und wollen oder müssen es im Seeschiffsregister eintragen lassen? Dafür benötigen Sie einen Schiffsmessbrief, den Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen können.

    Beschreibung

    Das BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.

    Die Erteilung von Schiffsmessbriefen ist abhängig von der Länge Ihres Fahrzeuges. 

    • Bei Sportbooten unter 24 Meter Länge (gemäß Artikel 2 Absatz 8 des internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen) wird eine vereinfachte Vermessung durchgeführt; sie beschränkt sich auf die Feststellung der Länge. Der erteilte Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Sportbootes in ein Seeschiffsregister aus.
      • Auf Wunsch können auch diese kleineren Sportboote nach den internationalen Regeln für Fahrzeuge über 24 Meter Länge vermessen werden. Damit erhalten Sie den Internationalen Schiffsmessbrief.
    • Bei Schiffen über 24 Meter Länge wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens an Bord durchgeführt. Diese Schiffe erhalten dann einen Internationalen Schiffsmessbrief. 
       

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Schiffsvermessung und Ausstellung eines Schiffsmessbriefs für Sportfahrzeuge bis zu einer Länge von 24 Metern

    ID: B100019_103404586

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernhard-Nocht-Straße 78

    20359 Hamburg

    Kontakt

    Fax: +49 40 3190-5000

    Telefon Festnetz: +49 40 3190-0

    E-Mail: posteingang@bsh.de

    E-Mail: presse@bsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Sachgebiet S21

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 30 12 20

    20305 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 3190-7290

    E-Mail: Sportbootvermessung@bsh.de

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeichnung oder Skizze des Sportbootes; zum Beispiel Werft-Generalplan (in Kopie)
    • Prospekt des Sportbootes (in Kopie), auch auszugsweise
    • je ein Foto von der Seiten- und der Heckansicht des Sportbootes
    • gegebenenfalls Konformitätserklärung in Kopie
    • gegebenenfalls Herstellerzertifikat in Kopie

    Formulare

        Formulare: ja 

        Onlineverfahren möglich: nein

        Schriftform erforderlich: ja

        Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein Sportboot mit einer Rumpflänge von weniger als 15 Meter Länge und möchten sich freiwillig in ein Seeschiffsregister eintragen lassen.
    • Sie besitzen ein Sportboot mit einer Rumpflänge mit mehr als 15 Meter Länge und müssen somit der Eintragungspflicht in einem Seeschiffsregister nachkommen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung des Schiffsmessbriefes können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:

    • Auf der Website des BSH haben Sie die Möglichkeit, den Antrag als PDF-Datei am Computer auszufüllen und auszudrucken oder zuerst herunterzuladen und auszudrucken um diesen handschriftlich auszufüllen.
    • Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post oder 
    • scannen die Unterlagen ein und senden diese per Email an das BSH.
    • Mailadresse: spotbootvermessung@bsh.de

    Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um den Schiffsmessbrief erhalten Sie ebenfalls auf der Website des BSH.
     

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Sofern die Unterlagen vollständig und keine Nachfragen Seitens des BSH notwendig sind, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel 1 Woche.

    Kosten

    Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhebt Gebühren für die Schiffsvermessung. 

    • Die Gebühr für die Vermessung von Sportfahrzeugen nach dem vereinfachten Verfahren teilt sich auf zwei Punkte auf:
    • Die Vermessung nach dem vereinfachten Verfahren für Sportfahrzeuge (ausschließlich Längenvermessung: EUR 117,00
    • Die Ausstellung eines Schiffsmessbriefes über die Vermessung nach dem vereinfachten Verfahren für Sportfahrzeuge: EUR 133,00.
    • Die Gebühr für die Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen bezieht sich auf das Ergebnis dieser Vermessung und kann somit im Vorfeld nur grob angegeben werden (Grundgebühr EUR 1.000,00 + EUR 0,7 je BRZ + Ausstellung eines Schiffsmessbriefes EUR 175,00)
    • Antragsteller beziehungsweise Antragstellerinnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen die Gebühr vorab entrichten. In diesen Fällen kann der Antrag erst nach Eingang der Gebühr für die Sportbootvermessung vom BSH bearbeitet werden.
       

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Antragstellerin oder Antragsteller mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb von Deutschland müssen Sie eine oder mehrere verantwortliche Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ständig beauftragt haben, dafür einzustehen, dass in technischen, sozialen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten die in der Bundesrepublik Deutschland für die Seeschiffe geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Über die in diesen Fällen nach der Flaggenrechtsverordnung zu erbringenden weiteren Nachweise erteilt das BSH auf Anfrage nähere Auskunft.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 19.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Seeschiffsregister, Rumpflänge, Schiffsmessbrief, Vermessung, BSH, Eintragungsgrundlage Seeschiffsregister, Messbrief, Vermessung eines Sportbootes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de