Eingaben und Beschwerden Entgegennahme

    Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

    Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

    Beschreibung

    Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

    • Online-Formular,
    • Post,
    • Telefon oder
    • E-Mail

    an das Bundeskartellamt übermitteln.
    Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

    Wichtiger Hinweis:
    Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

    • Kartellen oder
    • Machtmissbräuchen

    führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt (BKartA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    * Servicezeiten: * Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr * Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9499-400

    Telefon Festnetz: +49 228 9499-0

    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BKartA, Kartellamt

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

    • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
      • Online-Formular,
      • Brief (per Post),
      • Telefon oder
      • E-Mail
    • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
    • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
    • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

    Wichtiger Hinweis:
    Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

    • Kartellen oder
    • Machtmissbräuchen

    führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen

    Kosten

    • keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 18.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Kartellrecht, Wettbewerbsverstoß, marktbeherrschende Unternehmen, unlauterer Wettbewerb, kartellrechtliche Verstöße, Wettbewerbsbeschränkung, illegale Absprachen, Missbrauch, Wettbewerbsrecht, Kartell, Bundeskartellamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English