Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung - Integrationsförderangebot für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Gewährung

    Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen

    Als gemeinnützige Organisation oder Verband können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für eine Integrationsmaßnahme für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen.

    Beschreibung

    Mit dieser Maßnahme des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration unterstützt werden.

    Mit einer Förderung des BAMF können Sie als gemeinnützige Organisation beziehungsweise als Kommune die Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" durchführen.
    Damit geprüft werden kann, ob Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie einen formellen Antrag, eine Konzeptdarstellung sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals auf der Grundlage des Maßnahmenkonzeptes einreichen.

    In Kursen, Veranstaltungen und Exkursionen bearbeiten Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus den Bereichen:

    • Identität und Vielfalt,
    • Engagement und Partizipation,
    • Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit sowie
    • Familie, Erziehung und Bildung.

    Den Antrag auf Förderung können Sie beim BAMF über das Förderportal easy.online stellen.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Postfachadresse

    Frankenstraße 210

    Postfach 90343

    90461 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 15:00 Uhr Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    Fax: +49 911 943-10000

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 81E

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Donnerstag von 9:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-6666(Hotline für technische Fragen zum easy-Online-Verfahren)

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Konzeptdarstellung,
    • Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen,
    • Freistellungsbescheid (wenn zutreffend),
    • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern,
    • Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister,
    • Zutreffendes: Satzung des Vereins/der (g)GmbH, Geschäftsordnung

    Formulare

    Formulare: ja,
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Eine Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können beantragen:

    • juristische Personen, die dies über einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen können
    • Kommunen und Gebietskörperschaften

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, die zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachgewiesen werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" können Sie elektronisch über das Portal easy.online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

    • Sofern die Antragsfrist für die Leistung gerade läuft, können Sie über das Portal easy.online elektronisch einen Antrag stellen.
    • Rufen Sie das Internetportal easy.online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
    • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
    • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken und unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF übersenden.
    • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
    • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
    • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

    Fristen

    Die Antragstellung ist jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres möglich.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 11.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Integrationsförderung, Förderprojekte, Förderangebote, Integration, Spätaussiedleraufnahme, Spätaussiedler, Modellprojekte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English