Zulassung für Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen Erteilung

    Zulassung zur Seeschiffbewachung beantragen

    Beschreibung

    Sie müssen die Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer dann beantragen, wenn Sie bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten oder wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

    Bevor das BAFA die Zulassung erteilt, prüft es zusammen mit der Bundespolizei, ob Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllt. Sie müssen dann selbst sicherstellen, dass die eingesetzten Wachpersonen die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde erfüllen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen gemäß § 31 GewO

    ID: B100019_103404532

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 29-35

    65760 Eschborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6196 908-0

    Fax: +49 6196 908-1800

    E-Mail: Poststelle@bafa.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAFA

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 224

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 29-35

    65760 Eschborn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6196 908-2827

    Fax: +49 6196 908-1800

    E-Mail: pbs@bafa.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dokumentation der betrieblichen Organisation
    • Prozesshandbuch zu den Verfahrensabläufen
    • Dienstanweisungen
    • Auflistung der vom Bewachungsunternehmen eingesetzten Ausrüstung
    • Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde des im Unternehmen Verantwortlichen, davon das Führungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Dokument  in deutsch oder ggf. in beglaubigter Übersetzung
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
    • Unternehmensprofil mit einer Beschreibung der Marktposition des Bewachungsunternehmens im Bereich der maritimen Sicherheit
    • Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares ausländisches Dokument
    • ggf. Ausfuhr, Einfuhr oder Durchfuhrgenehmigungen für Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung

    Mit Ausnahme des Führungszeugnisses können alle Unterlagen auch in englischer Sprache eingereicht werden. Das Bundesamt behält sich jedoch vor, für einzelne Unterlagen Übersetzungen anzufordern.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ihr Bewachungsunternehmen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es zugelassen wird. Geprüft werden:  

    • die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe,
    • die Ausrüstung,
    • die fachliche und persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen und der Geschäftsleitung sowie
    • die Betriebshaftpflichtversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.

    • das Formular steht Ihnen online zur Verfügung
    • drucken Sie dann das Antragsformular aus und laden Sie es mit der Unterschrift des Verantwortlichen über das Upload-Formular hoch
    • bitte fügen Sie dem Antragsformular die notwendigen Antragsunterlagen im pdf-Format bei
    • Sie können die Bearbeitung Ihres Antrages beschleunigen, wenn Sie den ausgefüllten Self-Assessment-Bogen im pdf-Format hochladen
    • das BAFA und die Bundespolizei prüfen die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe im Unternehmen, die Ausrüstung, die Anforderungen an den zum Verantwortlichen benannten leitenden Angestellten die Betriebshaftpflichtversicherung
    • ggf. fordert das BAFA Unterlagen nach

    das BAFA informiert Sie dann schriftlich darüber, ob Ihrem Antrag stattgegeben wurde.

    Fristen

    • Den Antrag sollten Sie etwa 6 Monate vor dem geplanten Beginn einer Bewachungstätigkeit stellen.
    • Gültigkeit der Zulassung: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    etwa 3 bis 6 Monate, abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen

    Kosten

    • Erstantrag: EUR 10.297 - 19.400
    • Gebühr für Folgeantrag: EUR 2.949 - 10.632
    • Gebühr für die Anerkennung einer ausländischen Zulassung: EUR 2.949 - 17.960

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der Zulassung benötigen Sie für die bewaffnete Bewachung von Seeschiffen unter deutscher Flagge eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 28a Waffengesetz. Diese erteilt die Behörde für Inneres und Sport - Waffenbehörde - der Freien und Hansestadt Hamburg.

    Wenn Ihr Bewachungsunternehmen in Deutschland niedergelassen ist und Sie Bewachungsaufgaben mit Waffen auf Seeschiffen unter anderen Flaggen ausüben möchten, kann eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde erforderlich sein.

    Möchten Sie für die Ausübung der Bewachungstätigkeit Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung aus Deutschland ausführen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

    Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und weiterführenden Links auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 03.07.2018

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Stichwörter

    Sicherheitsunternehmen, Piraten, Seeschiffbewachung, Zulassung, Seeschiffe, Wachpersonen, Bewachungsunternehmen, deutsche Flagge, ausländische Flagge, Ausrüstung, Verantwortlicher, Sachkunde, BAFA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English