Technisches Hilfswerk Freistellung

    Erstattung der ausgefallenen Arbeitsleistung bei Einsatz für das Technische Hilfswerk beantragen

    Wenn sich privat Beschäftigte oder Selbständige ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW) engagieren, dürfen ihnen daraus grundsätzlich keine Nachteile erwachsen. 

    Beschreibung

    Ein Ehrenamt im Technischen Hilfswerk (THW) soll mit der Berufstätigkeit zeitlich möglichst gut vereinbar sein. Für Einsätze anlassgebende Ereignisse passieren nicht nur nach Feierabend oder zu Urlaubszeiten, sondern auch während der Arbeitszeit.

    Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, die ehrenamtlich als THW-Kraft arbeiten, sollten Sie mit Ihren Beschäftigten grundsätzlich und möglichst vorab zeitlich abstimmen, wie und wann Einsätze möglich sind.

    Privatbeschäftigten THW-Helferinnen und -Helfern wird ihr Gehalt ungeachtet eines THW-Einsatzes wie gewohnt weitergezahlt. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.

    Für die private Arbeitgeberseite besteht die Möglichkeit, bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit einen Antrag auf Erstattung des während eines THW-Einsatzes weitergewährten Arbeitsentgelts zu stellen.

    Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung für Verdienstausfall infolge ihres Einsatzes zu stellen.

    Die oben angegebenen Anträge müssen beim zuständigen THW-Ortsverband oder bei der zuständigen THW-Regionalstelle gestellt werden.

    THW-Helferinnen und -Helfer, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, bekommen diese Leistungen ungeachtet eines THW-Einsatzes wie gewohnt weiter ausgezahlt. Öffentliche Arbeitgeber bekommen den Ausfall nicht erstattet.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Provinzialstraße 93

    53127 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 940-0

    Fax: +49 228 940-1520

    E-Mail: poststelle@thw.de

    Internet

    Stichwörter

    THW

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ortsverbände und Regionalstellen des Technischen Hilfswerks

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen eingereicht werden:

    • von privater Arbeitgeberseite:
      • Antrag auf Kostenerstattung
      • Nachweis über Gehalt und regelmäßige Arbeitszeiten
      • mit Gehaltsabrechnungen
    • von Selbstständigen:
      •  Antrag auf Kostenerstattung
      • Gewerbeschein,
      • Nachweis über Einkommen und regelmäßige Arbeitszeiten
      • gegebenenfalls: Bestätigungsschreiben vom Steuerbüro beziehungsweise Jahresabrechnungen

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
    • beruflich Selbstständige

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der an die Bundesanstalt THW gerichtete Antrag von privater Arbeitgeberseite auf Erstattung des während eines THW-Einsatzes weitergewährten Arbeitsentgelts muss schriftlich beim zuständigen THW-Ortsverband oder bei der zuständigen THW-Regionalstelle gestellt werden (das heißt Übermittlung per Post oder Einreichung vor Ort).

    • Sie als Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber erhalten zuvor unaufgefordert vom THW ein sogenanntes Freistellungsschreiben.
    • Diesem Schreiben liegt ein von privater Arbeitgeberseite auszufüllendes Formular für den Erstattungsantrag bei.
    • Bitte füllen Sie diesen Antrag aus und senden Sie ihn dem THW-Ortsverband zu, der für die betreffende Arbeitnehmerin oder den betreffenden Arbeitnehmer zuständig ist.

    Das THW überweist Ihnen dann in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang des Antrags den Erstattungsbetrag für den jeweiligen Zeitraum.

    Fristen

    Verdienstausfall oder fortgewährte Leistungen können bis zu 3 Jahre (nach BGB)  nach Einsatzende abgerechnet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Maximal 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Formulare erhalten Sie unaufgefordert nach Einsatzende.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    freiwilliges Engagement, Beurlaubung, ehrenamtlich, Arbeitgeberin, THW, Lohnkosten, Ehrenamt, Verdienstausfall, sozial, weitergewährtes Arbeitsentgelt, Sozialversicherung, soziale Sicherung, privater Arbeitgeber, Arbeitsleistung, private Arbeitgeberin, Arbeitsentgelt, Sozialhilfe, Erstattung von Verdienstausfall, Ausgleich, THW-Regionalstelle, Arbeitslosenversicherung, Freistellung, Lohnfortzahlung, THW-Ortsverband, Selbstständige Soziales, Arbeitgeber, Weitergewährung, Technisches Hilfswerk, Entschädigung von Verdienstausfall, Gehalt, Erstattung, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsbefreiung, Bundesagentur für Arbeit, Einsatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English