Lastenausgleich für Vertriebene Gewährung

    Lastenausgleich für Vertriebene, Spätaussiedler und Übersiedler

    Beschreibung

    Sie sind als Vertriebene oder Spätaussiedler aus den deutschen Ostgebieten, den Ostblockstaaten oder als Übersiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt. Für Vermögensschäden oder für den Verlust der beruflichen Existenz, die Ihnen in der Folge des 2. Weltkriegs entstanden sind, konnten Sie eine Lastenausgleichsentschädigung beantragen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Lastenausgleichsleistungen ist jedoch am 31.12.1995 abgelaufen. Am  31.12.1999 endete auch die Antragsfrist für die Gewährung von Kriegsschadensrente.

    Nach dem Lastenausgleichsgesetzstanden den Geschädigten, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht hatten, insbesondere folgende Leistungen zu:

    • Hauptentschädigung für den entstandenen Vermögensschaden.
    • Kriegsschadenrente für den entstandenen Existenz- oder Vermögensverlust.

    Ansprechpartner

    Bundesausgleichsamt (BAA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Saalburgstraße 157

    61350 Bad Homburg v. d. Höhe

    Kontakt

    Fax: +49 30 187030-3450

    Telefon Festnetz: +49 30 187030-0

    E-Mail: poststelle@badv.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAA

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Den Vermögensschaden oder den Verlust der beruflichen Existenz mussten Sie durch Unterlagen oder durch glaubhafte Zeugenaussagen beweisen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen grundsätzlich am 01.01.1993 Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit haben.
    • Sie müssen in der Folge der Kriegsereignisse einen Vermögensschaden erlitten oder Ihre berufliche Existenz verloren haben.
    • Sie müssen bis zum 31.12.1995 (bei KSR bis zum 31.12.1999) einen Antrag gestellt haben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.

    Fristen

    • Anträge auf Lastenausgleichsleistungen: am 31.12.1995 abgelaufen
    • Antragsfrist für die Gewährung von Kriegsschadensrenten: am 31.12.1999 abgelaufen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Wenn Ihre im Lastenausgleich entschädigten Verluste nach dem 31.12.1989 ganz oder teilweise ausgeglichen werden (Rückgabe von Vermögenswerten, Herausgabe von Veräußerungserlösen, Wiederherstellung der vollständigen Verfügungsgewalt sowie Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz, dem Ausgleichsleistungsgesetz oder dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz), müssen Sie die zu viel gewährten Lastenausgleichsleistungen zurückerstatten.
    • Rückzahlungspflichtig sind grundsätzlich:
      • die Empfänger von Ausgleichsleistungen,
      • deren Erben oder weitere Erben
      • sowie bei einem der Nacherbfolge unterliegenden Vermögen die Nacherben, soweit diese oder deren Rechtsnachfolger die Schadensausgleichsleistung erlangt haben (Gesamtrechtsnachfolger).
    • Rückforderung: der wegen Schadensausgleich zu viel gezahlte Grundbetrag der Hauptentschädigung zuzüglich des gezahlten Zinszuschlages

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesausgleichsamt am 06.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Stichwörter

    Vermögensschäden, Wohnraumhilfe, Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente, Ausgleichsleistung, Flüchtlingsansiedlung, Bundesausgleichsamt, Hausratentschädigung, Ausgleichsabgabe, Spätaussiedler, Lastenausgleich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English