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    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen

    Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

    Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.

    Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass

    • der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden,
    • die Überlassungshöchstdauer nicht überschritten wird,
    • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer richtig, entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt werden,
    • Die geltenden Mindestlöhne und der Aufwendungsersatz gezahlt werden und
    • die Regelungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eingehalten werden,
    • Entgelt und Entgeltersatzleistungen sowie Urlaub beziehungsweise Urlaubsabgeltung richtig gewährt werden
    • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Verleih an Dritte zu vergüten sind,
    • Lohnsteuer und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.

    Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.

    Online-Dienst

    eService der Bundesagentur für Arbeit: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    Beschreibung

    Sie können den "Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung" und weitere Unterlagen und Nachweise online einreichen. Bescheide und Schreiben können Sie sich im eService, nach Erteilung Ihres Einverständnisses, online zustellen lassen. Zunächst erhalten Sie noch eine Zweitschrift per Post.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Zuständige Stelle

    Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a).

    Zuständigkeit

    Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.
     

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 18:00 Uhr Dienstag 08:00 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Formulare

    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)

    Es handelt sich um ausfüllbare und barrierefreie PDF-Dokumente.


    Hinweis: Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015249.pdf

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)

    Es handelt sich um ausfüllbare und barrierefreie PDF-Dokumente.


    Hinweis: Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015249.pdf

    Agentur für Arbeit Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Wagner-Platz 5

    90443 Nürnberg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nürnberg Opernhaus
      Linie:
      • Bus: N14

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Agentur für Arbeit entnehmen Sie bitte dem Dienststellenfinder der Bundesagentur für

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 529-4343

    Fax: +49 911 529-4004343

    E-Mail: Nuernberg.091-ANUE@arbeitsagentur.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    BA-Service-Haus

    Empfänger: BA-Service-Haus

    IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

    BIC: MARKDEF1760

    Bankinstitut: Bundesbank

    Formulare

    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)

    Es handelt sich um ausfüllbare und barrierefreie PDF-Dokumente.


    Hinweis: Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015249.pdf

    Weitere Informationen

    Zuständig für:

    • Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland
    • Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern

    Agentur für Arbeit Kiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Str. 2

    24131 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Adolph-Westphal-Straße
      Linie:
      • Bus: 52

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Agentur für Arbeit entnehmen Sie bitte dem Dienststellenfinder der Bundesagentur für

    Kontakt

    Fax: +49 431 709-1011

    Telefon Festnetz: +49 431 709-1010

    E-Mail: Kiel.091-ANUE@arbeitsagentur.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    BA-Service-Haus

    Empfänger: BA-Service-Haus

    IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

    BIC: MARKDEF1760

    Bankinstitut: Bundesbank

    Formulare

    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)

    Es handelt sich um ausfüllbare und barrierefreie PDF-Dokumente.


    Hinweis: Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015249.pdf

    Weitere Informationen

    Zuständig für:

    • Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
    • Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn

    Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Grafenberger Allee 300

    40237 Düsseldorf

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlüterstr./Arb.
      Linien:
      • Bus: 810, NE2, NE4, NE5
      • Straßenbahn: 709

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Agentur für Arbeit entnehmen Sie bitte dem Dienststellenfinder der Bundesagentur für

    Kontakt

    Fax: +49 211 692-4501

    Telefon Festnetz: +49 211 692-4500

    E-Mail: Duesseldorf.091-ANUE@arbeitsagentur.de

    Internet

    Bankverbindung

    BA-Service-Haus

    Empfänger: BA-Service-Haus

    IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

    BIC: MARKDEF1760

    Bankinstitut: Bundesbank

    Formulare

    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)

    Es handelt sich um ausfüllbare und barrierefreie PDF-Dokumente.


    Hinweis: Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015249.pdf

    Weitere Informationen

    Zuständig für: 

    • Hessen, Nordrhein-Westfalen
    • Bulgarien, Irland, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, alle Nicht-EU/EWR-Staaten

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)
    • Chronologischer Handelsregisterauszug
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Angaben Baubetrieb (AÜG 2c)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres Unternehmens
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)
    • Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
    • Bescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    • Nachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und Leiharbeiter
    • Muster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
    • Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
    • Für die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen ein
    • Vollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja, bei Online-Antragstellung erfolgt Identifizierung mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die nach dem Gewerberecht erforderliche Zuverlässigkeit.
    • Es gibt in Ihrem Fall keine Gründe, die gegen eine Erlaubnis sprechen. Das können zum Beispiel relevante Vorstrafen, Verstöße gegen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten sein.
    • Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt von einem Betrieb, Betriebsteil oder einem Nebenbetrieb aus, der sich in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung können Sie schriftlich oder online im eService bei der Agentur für Arbeit beantragen:

    Online-Antragstellung:

    • Laden Sie das Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)" von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter. Die Dokumente sind barrierefrei und mittels PC ausfüllbar.
    • Speichern Sie die Dokumente ab.
    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Sie benötigen keine eingescannte Unterschrift auf dem Antragsformular.
    • Laden Sie die ausgefüllten Formulare / das ausgefüllte Formular über den Upload-Service hoch. Machen Sie das Gleiche mit den weiteren Unterlagen. Über den Upload-Service können Sie auch Unterlagen nachreichen, wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung schon eingereicht haben.
    • Vor Absendung des Antrages müssen Sie sich mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels identifizieren.
    • Für die Überweisung der anfallenden Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid zusammen mit der Entscheidung über Ihren Antrag. 
    • Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannten "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren.
    • Wenn Sie den Antrag erfolgreich online einreichen und sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel identifiziert haben, ist es nicht notwendig, die Unterlagen zusätzlich noch per Post an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag. Wenn es erforderlich ist, werden Sie aufgefordert, weitere oder fehlende Unterlagen einzureichen.
    • Sofern Sie einverstanden sind, können Sie Ihren Bescheid und die Urkunde für die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im eService abrufen. Sie erhalten eine Zweitschrift per Post zugestellt.

    Antragstellung per Post:

    • Sie können den Antrag auch per Post an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Es besteht ein Schriftformerfordernis, das heißt der Antrag muss eigenhändig von einer vertretungsberechtigen Person unterschrieben werden. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt Anlage bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie dem Formular entnehmen. Dort finden Sie auch die Postadressen der zuständigen Dienststellen, an die Sie das Formular schicken müssen.
    • Sie werden per Post aufgefordert, eine Gebühr zu zahlen.

    Fristen

    Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Empfohlen wird, den Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn zu stellen.

    Den Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate

    Kosten

    Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sog. E-Payment-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren.: Gebühr ab 218.00 EUR bis 2060.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannte "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2022

    Geändert am 28.12.2022

    Stichwörter

    Zeitarbeitsunternehmen, Arbeitnehmerleasing, Leiharbeit, Leiharbeitsfirma, Zeitarbeitsfirma, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mitarbeiterleasing, Arbeitnehmerüberlassung, Personalüberlassung, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing, Arbeitskräfteüberlassung, AÜG, Zeitarbeit, Personaldienstleistung