Hilfsmittel für gesetzlich Unfallversicherte im Rahmen der Rehabilitation KostenübernahmeOnline erledigen

    Meldung zu Hilfsmitteln im Rahmen der Rehabilitation für gesetzlich Unfallversicherte einreichen

    Sie benötigen wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Rahmen einer Rehabilitation medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder eine Brille? Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.

    Beschreibung

    Hilfsmittel sind alle verordneten Sachen, die

    • den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder
    • die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen und
    • beim Erreichen der Teilhabe und Rehabilitationsziele helfen können.

    Zu den Hilfsmitteln gehören insbesondere:

    • Körperersatzstücke, zum Beispiel Prothesen
    • orthopädische Hilfsmittel, zum Beispiel Stützapparate orthopädische Schuhe, Handschuhe und
    • andere Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen, Zahnersatz, Rollstühle und Blindenführhunde

    Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten für mögliche Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen der Hilfsmittel.

    Die Hilfsmittel gelten als Sachleistung. Sie können sie in der Regel kostenfrei nutzen.

    Soweit für Hilfsmittel ein Festbetrag festgelegt wurde, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regelmäßig die Kosten im Umfang des gesetzlichen Festbetrages.

    Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie in der Regel keinen Eigenanteil zahlen.

    Online-Dienst

    Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

    ID: B100019_105922516

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall oder
    • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ein Hilfsmittel benötigen, lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen von

    • Ihrer Durchgangsärztin oder Ihrem Durchgangsarzt beziehungsweise
    •  Ihrer behandelnden Fachärztin oder Ihrem behandelnden Facharzt.

    Eine ärztliche Verordnung meint ein ärztliches Rezept oder eine Verschreibung. Diese lösen Sie beim Anbieter des Hilfsmittels ein.

    Sollten Sie zum Beispiel eine Zuzahlung für das Hilfsmittel geleistet haben, können Sie den Zahlungsbeleg online oder per Post einreichen.

    • Online-Dienst:Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hilfsmittel, Leistungsanspruch, Sachleistung, Rehabilitation, Unfallkasse, Wegeunfall, gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheit, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Arbeitsunfall, Reha, Berufsgenossenschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English