Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte ErbringungOnline erledigen

    Kosten für die Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte erstatten lassen

    Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.

    Beschreibung

    Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt sowohl Krankenhauskosten als auch die Kosten in Einrichtungen der Rehabilitation.

    Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dies gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen.

    Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen Ihre stationäre Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Ihre Behandlung kann voll- oder teilstationär sein. Sie umfasst alle Leistungen, die in Ihrem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu kann insbesondere Folgendes gehören:

    • Behandlung,
    • Krankenpflege,
    • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie
    • Unterkunft und Verpflegung.

    Sie können Gesundheitsschäden erleiden, für die wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere unfallmedizinische stationäre Behandlung nötig ist. In solchen Fällen werden Sie in besonderen Einrichtungen behandelt.
    Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Ihre Behandlung keinen Eigenanteil zahlen.

    Online-Dienst

    Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

    ID: B100019_105922516

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.

    Formulare

    Formulare: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Onlinedienst vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    -    Sie hatten einen anerkannten Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall.
    -    Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
    Sollten Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung Kosten entstanden sein (Eigenanteil), können Sie diese bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.

    Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online oder formlos per Post ein.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    •  Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (Die Kosten werden umgehend erstattet.)

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Schulunfall, Verpflegung, Unfallkasse, Heilbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Berufskrankheit, Kein Eigenanteil, Unterkunft, Behandlungskosten, Wegeunfall, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, Kostenübernahme, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtungen, Arbeitsunfall, Leistungsanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English