Flaggenzertifikat für Sportboote verlängern
Flaggenzertifikate für seetaugliche Sportboote laufen nach 8 Jahren ab. Um die deutsche Flagge danach weiterhin an Bord führen zu dürfen, müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen.
Beschreibung
Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.
Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.
Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.
Online-Dienst
Flaggenzertifikat online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
substantiell
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11
Adresse
Postfach
Postfach 301220
20038 Hamburg
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 3190-7114
E-Mail: Flaggenzertifikate@bsh.de
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter (Online-)Antrag
- zu verlängerndes Flaggenzertifikat im Original
- gegebenenfalls Nachweise über geänderte Angaben in Kopie
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eignerinnen und Eigner (Kopie)
- Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Onine-Dienste vorhanden: Ja
- PDF-Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines bestehenden Flaggenzertifikats:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie verfügen bereits über ein Flaggenzertifikat.
Rechtsgrundlage(n)
- § 22 Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 18 Flaggenrechtsverordnung (FlRV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch bei Ablehnungsbescheid
Verfahrensablauf
Die Verlängerung des Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beantragen.
Per Post:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BSH und rufen Sie den Bereich für Flaggenzertifikate auf.
- Wählen Sie das PDF-Formular "Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines Flaggenzertifikates" an.
- Sie können es am Computer ausfüllen und ausdrucken oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post an das BSH.
Online:
- Für den Online-Antrag rufen Sie den Bereich für "Flaggenzertifikate" des BSH auf und folgen Sie den Anweisungen.
- Nachweise können Sie in verschiedenen Formaten hochladen. Das Flaggenzertifikat im Original müssen Sie zur Verlängerung per Post an das BSH senden.
Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BSH.
Fristen
Genehmigungsfiktion: 8 Jahre (Flaggenzertifikate obliegen einer festgelegten Gültigkeitsdauer. Diese beträgt 8 Jahre. Das gilt auch für eine Verlängerung.)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Kosten
Gebühr 88.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Weitere Informationen
- Informationen rund um Flaggenzertifikate für Sportboote auf der Internetseite des BSH:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.08.2022
Stichwörter
Sportboot, Flaggenzertifikat, deutsche Flagge, Flaggenzertifikat verlängern