Verwendung des Bundesadlers GenehmigungOnline erledigen

    Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers erhalten

    Wenn Sie eine Darstellung des Bundesadlers verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. 

    Beschreibung

    Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig.

    Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Für die Landeswappen der Bundesländer ist das Bundesverwaltungsamt nicht zuständig. Ob eine Nutzung erlaubt ist, können Sie bei den jeweiligen Innenministerien der Länder in Erfahrung bringen.

    In der Regel wird die Verwendung der Hoheitszeichen für Sie als Privatperson, Firma oder Verein nicht gestattet. Fragen Sie gerne nach, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihre (beabsichtige) Verwendung des Bundesadlers, Bundeswappens oder der Bundesdienstflagge erlaubt ist. Entwürfe können Sie beim folgenden Formular einfach anhängen und prüfen lassen.

    Sofern Sie den Eindruck haben, dass Hoheitszeichen des Bundes missbräuchlich verwendet werden, können Sie dies gerne beim BVA unter hoheitszeichen@bva.bund.de melden.
    Benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels und möchten in das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen aufgenommen werden, kann eine Genehmigung schriftlich oder per E-Mail unter hoheitszeichen@bva.bund.de beantragt werden.

    Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.

    Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.

    Hinweis:
    Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann

    Online-Dienst

    Online-Antrag im Bundesportal

    ID: B100019_103404579

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarastraße 1

    50735 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 99358-2823

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-0

    E-Mail: poststelle@bva-bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BVA

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach Bundesverw

    50728 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9910358-2893

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-5025

    E-Mail: hoheitszeichen@bva.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Antragstellung wird benötigt:

    • Angaben zur Identitätsfeststellung
      • bei natürlichen Personen:
        • den Familien- und Vornamen, Titel sowie
        • die Anschrift
      • bei juristischen Personen:
        • zusätzlich den Namen des Unternehmens sowie gegebenenfalls Anschrift des Sitzes
    • Kontaktdaten:
      • Telefonnummer und
      • E-Mail-Adresse.
    • Beschreibung des Verwendungsziels

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Aufgrund der Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen kann an dieser Stelle aus Platzgründen leider nicht auf einzelne Voraussetzungen für eine Genehmigung eingegangen werden. Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) auf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

    Schriftliche Antragstellung:

    • Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag beim BVA.
    • Das BVA prüft Ihren Antrag.
    • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

    Online-Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Das BVA prüft Ihren Antrag.
    • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    für die Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 23.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Bundesflagge, großes Bundessiegel, Erlaubnis zur Herstellung des Bundessiegels, Hoheitszeichen, Bundesadler, Wappen, Münzen, Herstellung des großen Bundessiegels, Herstellungsberechtigung, BVA, kleines Bundessiegel, Bundesbehörden, Bundesdienstflagge, Bundesverwaltungsamt, Sportkleidung, OWiG, Bundesschild, Flagge, Herstellungserlaubnis, Dienstflagge, Bundeswappen, Bundesfarben, Adler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English