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    Standortregister über gentechnisch veränderte Organismen Einsicht gewähren öffentlicher Teil

    Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen

    Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.

    Beschreibung

    Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

    Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

    Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

    Ansprechpartner

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung am 04.06.2019

    Geändert am 17.04.2023

    Stichwörter

    Genmaisanbau, Genpflanzen Register, Anbauregister, Einsicht GVO Register, Auskunft Standortregister