Mehraufwands-Wintergeld als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen
Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Ihre Beschäftigten auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mehraufwands-Wintergeld bekommen und es an Ihre Beschäftigten auszahlen.
Beschreibung
Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleiste-te berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen, Frost, ausgesetzt sind. Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe
- des Baugewerbes,
- des Gerüstbauerhandwerks,
- des Dachdeckerhandwerks und
- des Garten- und Landschaftsbaues.
Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten EUR 1,00 Mehraufwands-Wintergeld zu.
Sie können das Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt
- im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden,
- im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden.
Mehraufwands-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Online-Dienste
KEA Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
hoch
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
normal
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 911 179-2123
Telefon Festnetz: +49 911 179-0
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
Internet
Stichwörter
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 18:00 Uhr Dienstag 08:00 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555520
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
- Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie können Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Das Mehraufwands-Wintergeld steht Ihnen nur zu für
- Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann und
- Arbeitsstunden, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz geleistet werden.
Ihr Betrieb muss außerdem
- dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau angehören und
- mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 102 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Mehraufwands-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:
- Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld.
- Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
- Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Mehraufwands-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
- Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie das Mehraufwands-Wintergeld überwiesen.
- Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Ab-schlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Mehraufwands-Wintergeld.
Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bun-desagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
- Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Mehraufwands-Wintergeld beantragen möchten.)
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.)
Bearbeitungsdauer
0 bis 15 Werktage (Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
- Merkblatt 8d der Bundesagentur für Arbeit zum Saison-Kurzarbeitergeld:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum Wintergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.02.2022
Geändert am 08.05.2023
Stichwörter
Saison-Kurzarbeitergeld, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, S-Kug, Witterung, Gerüstbauerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau, Dachdeckerhandwerk, Mehraufwands-Wintergeld, Wintergeld, Schlechtwetterzeit, Baugewerbe