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    Wintergeld Bewilligung als Mehraufwands-WintergeldOnline erledigen

    Mehraufwands-Wintergeld als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

    Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Ihre Beschäftigten auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mehraufwands-Wintergeld bekommen und es an Ihre Beschäftigten auszahlen.

    Beschreibung

    Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleiste-te berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen, Frost, ausgesetzt sind. Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe 

    • des Baugewerbes, 
    • des Gerüstbauerhandwerks, 
    • des Dachdeckerhandwerks und 
    • des Garten- und Landschaftsbaues.

    Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten EUR 1,00 Mehraufwands-Wintergeld zu. 

    Sie können das Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt 

    • im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden, 
    • im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden. 

    Mehraufwands-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Online-Dienste

    KEA Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

    Beschreibung

    KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit

    Beschreibung

    Keine Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihr Anliegen dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    normal

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Fax: +49 911 179-2123

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 18:00 Uhr Dienstag 08:00 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
    • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie können Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Das Mehraufwands-Wintergeld steht Ihnen nur zu für

    • Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann und
    • Arbeitsstunden, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz geleistet werden.

    Ihr Betrieb muss außerdem 

    • dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau angehören und
    • mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Mehraufwands-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

    • Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld.
    • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
    • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Mehraufwands-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
    • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste. 
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie das Mehraufwands-Wintergeld überwiesen.
    • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Ab-schlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Mehraufwands-Wintergeld. 

    Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld online beantragen wollen:

    • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bun-desagentur für Arbeit auf.
    • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
    • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Mehraufwands-Wintergeld beantragen möchten.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 15 Werktage (Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.02.2022

    Geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Saison-Kurzarbeitergeld, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, S-Kug, Witterung, Gerüstbauerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau, Dachdeckerhandwerk, Mehraufwands-Wintergeld, Wintergeld, Schlechtwetterzeit, Baugewerbe