Kurzarbeitergeld BewilligungOnline erledigen

    Kurzarbeitergeld beantragen

    Wenn in Ihrem Betrieb vorübergehend ein unvermeidbarer Arbeitsausfall eintritt, kann für Ihre Beschäftigten ganz oder teilweise Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Der Verdienstausfall wird durch Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen und soll Kündigungen vermeiden.

    Beschreibung

    In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können die Beschäftigungskosten für den Betrieb belastend sein. Wenn beispielsweise bei Betrieben wegen einer akuten Krisenlage ein Arbeitsausfall eintritt, weil die Produktion aufgrund fehlender Zulieferungen einschränkt werden muss, kann Kurzarbeit angezeigt werden. Während der Kurzarbeit arbeiten die Beschäftigten vorübergehend weniger oder gar nicht. Das Kurzarbeitergeld gleicht die Verdienstausfälle dann teilweise aus. Es soll Ihren Betrieb entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.

    Verantwortlich für die Anzeige über Arbeitsausfall und den Antrag auf Kurzarbeitergeld sind die Arbeitgeber. Die Beschäftigten müssen nichts tun. Kurzarbeit kann für den Betrieb oder auch auf einzelne Abteilungen beschränkt eingeführt werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und dem tatsächlichen Arbeits- / Verdienstausfall während der Kurzarbeit:

    • 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns bei Beschäftigten ohne Kind im Haushalt
    • 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind im Haushalt

    Sie bekommen das Kurzarbeitergeld frühestens von dem Kalendermonat an, in dem Ihre Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen ist. Das Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung. Sie gehen als Arbeitgeber bei der Zahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Beschäftigten zunächst in Vorleistung. Das Kurzarbeitergeld wird monatlich nachträglich mit der Bundesagentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle abgerechnet und Ihnen rückwirkend gezahlt.

    Online-Dienste

    KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

    ID: B100019_103739568

    Beschreibung

    KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Kurzarbeitergeld online beantragen

    ID: B100019_109088030

    Beschreibung

    0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige über Arbeitsausfall
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/downloads-unternehmen:
    Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) und pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieher von Kug - Leistungsantrag -
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Kurzarbeitergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen:

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Formulare

    Anzeige über Arbeitsausfall
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/downloads-unternehmen:
    Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) und pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieher von Kug - Leistungsantrag -
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Kurzarbeitergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen:

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Anzeige über Arbeitsausfall
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/downloads-unternehmen:
    Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) und pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieher von Kug - Leistungsantrag -
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Kurzarbeitergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen:

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige über Arbeitsausfall (Formular)
      • Anlage gegebenenfalls Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zur Kurzarbeit
      • Anlage gegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsrates
      • Anlage gegebenenfalls Kopie der für Kurzarbeit relevanten Teile aus Tarifvertrag
    • Antrag auf Kurzarbeitergeld (Formular)
      • Abrechnungsliste für Kurzarbeitergeld - Anlage zum Leistungsantrag (Formular)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Kurzarbeitergeld kann beantragt werden bei vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall

    • aus wirtschaftlichen Gründen oder
    • in Folge eines unabwendbaren Ereignisses (zum Beispiel vorübergehende behördliche Betriebsschließung)

    Mindesterfordernisse:

    • Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht nur dann, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent des Brutto-Arbeitsentgeltes betroffen ist. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Betriebliche Voraussetzungen:

    • Ihr Betrieb oder Ihre Betriebsabteilung beschäftigt mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer
    • Kurzarbeitergeld kann auch nur für eine Betriebsabteilung gewährt werden

    Persönliche Voraussetzungen:

    • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht gekündigt sind und mit denen auch kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde

    Weitere Voraussetzung:

    • Anzeige über Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

    Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst zeigen Sie den Arbeitsausfall an, dann stellen Sie den Antrag.

    Wenn Sie das Kurzarbeitergeld schriftlich beantragen wollen:

    • Sie kündigen Ihren Beschäftigten die Kurzarbeit an. Häufig wird hierzu eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geschlossen. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen Sie von allen Beschäftigten, die von der Kurzarbeit betroffen sein werden, das Einverständnis einholen.
    • Sie zeigen die Kurzarbeit schriftlich bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Anzeige über Arbeitsausfall) an.
    • Die Agentur für Arbeit prüft die Anzeige und entscheidet, ob Kurzarbeitergeld bewilligt werden kann.
    • Sie berechnen monatlich die Lohn- und Gehaltszahlungen sowie das Kurzarbeitergeld
    • Sie zahlen das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden und das Kurzarbeitergeld für ausgefallene Stunden an Ihre Beschäftigten aus und entrichten die Sozialversicherungsbeiträge.
    • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Kurzarbeitergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag auf Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
    • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Kurzarbeitergeld wird überwiesen.
    • Nach Abschluss der Kurzarbeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Kurzarbeitergeld.

    Wenn Sie das Kurzarbeitergeld online beantragen wollen:

    • Sie reichen die Anzeige über Arbeitsausfall, den Antrag auf Kurzarbeitergeld und gegebenenfalls weitere Dokumente über das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit ein.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Wenn Sie für den Antrag auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen wollen:

    • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
    • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.
    • Eine Übermittlung der Anzeige über Arbeitsausfall über KEA ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie bekommen Kurzarbeitergeld frühestens von dem Kalendermonat an, in dem Ihre Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen ist.

    Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag auf Kurzarbeitergeld innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Kurzarbeitergeld beantragen möchten.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 15 Werktage (Die Anzeige/ der Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Konjunkturelles Kurzarbeitergeld, Kug, Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Verdienstausfall, Saisonales Kurzarbeitergeld, Arbeitsagentur, Transfer-Kurzarbeitergeld, Entgeltausfall, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsausfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English