Insolvenzgeld BewilligungOnline erledigen

    Insolvenzgeld beantragen

    Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.

    Beschreibung

    Ihr Arbeitgeber befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten und bleibt Ihnen deshalb die Vergütung schuldig. Wenn dann ein sogenanntes Insolvenzereignis eintritt, steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt Insolvenzgeld zu. Ein solches Insolvenzereignis kann zum Beispiel darin bestehen, dass gegen Ihren Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Mit dem Insolvenzgeld können Sie Ihren Lohnausfall für maximal 3 Monate kompensieren.

    Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung ist keine Voraussetzung. Es können geringfügig Beschäftigte, Praktikanten, Studenten, Rentner und Auszubildende Insolvenzgeld erhalten. Bei beispielsweise geschäftsführenden Gesellschaftern, bei Gesellschaftern einer GmbH oder Angehörigen des Arbeitgebers ist für einen Anspruch auf Insolvenzgeld die Arbeitnehmereigenschaft nachzuweisen.

    Sie können es nur für den Lohn bekommen, der Ihnen in den letzten 3 Monaten des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis nicht gezahlt wurde. Falls Ihr Arbeitsverhältnis zuvor beendet wurde, umfasst der Insolvenzgeldzeitraum die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses. 

    Sie bekommen genau so viel Insolvenzgeld, wie Sie zuletzt netto Arbeitsentgelt erzielt haben. Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung bildet allerdings die Obergrenze. In welchem Umfang Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) über Insolvenzgeld ersetzt werden können, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab und muss im Einzelfall geprüft werden. 

    Zahlt Ihr Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Beiträge zur Sozialversicherung, übernimmt dies die Agentur für Arbeit auf Antrag der Einzugsstelle (Krankenkasse). Ausstehende Beiträge werden für die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gezahlt. 

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Online-Dienst

    eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit

    ID: B100019_103739565

    Beschreibung

    Keine Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihr Anliegen dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Insolvenzgeld für Einzugsstellen
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809926747:
    Antrag auf Insolvenzgeld für Dritte
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809926747:
    Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer)
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809926747:

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Formulare

    Antrag auf Insolvenzgeld für Einzugsstellen
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809926747:
    Antrag auf Insolvenzgeld für Dritte
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809926747:
    Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer)
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809926747:

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Insolvenzgeld für Einzugsstellen
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Insolvenzgeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809926747:

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Damit Sie Insolvenzgeld bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 

    • Es liegt ein Insolvenzereignis vor, wenn 
      • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder
      • Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen oder
      • Betriebstätigkeit wird bei offensichtlicher Masselosigkeit vollständig eingestellt.
    • Vor dem Insolvenzereignis wurde Ihnen bis zu 3 Monate lang kein Arbeitsentgelt gezahlt.
    • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie
      • innerhalb Deutschlands beschäftigt oder
      • vorübergehend ins Ausland unter Beibehaltung der Sozialversicherungspflicht in Deutschland entsandt worden. 
    • Sie müssen durch Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (Statusfeststellungsverfahren) nachweisen, dass Sie rechtlich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gelten, wenn Sie beispielsweise
      • geschäftsführender Gesellschafter, 
      • Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH oder
      • Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Arbeitgebers sind. 
    • Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit. Sie können den Antrag in Papierform oder elektronisch einreichen.

    Antrag in Papierform einreichen:

    • Das Antragsformular erhalten Sie bei jeder Agentur für Arbeit oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn unterschrieben inklusive der Anlagen bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
    • Zur abschließenden Bearbeitung ist die Insolvenzgeldbescheinigung erforderlich.
      • Die Insolvenzgeldbescheinigung wird von der Insolvenzverwaltung oder von Ihrer Firma ausgestellt. Sie wird von der Agentur für Arbeit angefordert. 
      • Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie die Insolvenzgeldbescheinigung auch selbst bei der Insolvenzverwaltung oder bei Ihrer Firma beschaffen und dem Antrag gleich beifügen. Der Vordruck ist ebenfalls bei jeder Agentur für Arbeit oder über das Internet erhältlich.
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit. 

    Insolvenzgeld online beantragen:

    • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
    • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Insolvenzgeld auf. 
    • Füllen Sie die Online-Antragsstrecke aus, laden Sie alle Unterlagen als Anlagen hoch und senden Sie den Antrag.
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Monate (Sie müssen das Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses beantragen. Stellen Sie den Antrag verspätet, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Nachfrist vorliegen.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 2 Monate (Abhängig vom Insolvenzereignis, im Regelfall 2 Monate nach Eintritt des Insolvenzereignisses.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Insolvenz, Konkursausfallgeld, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzgeld, Pleite

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English