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    Ausbildungsförderung RückforderungOnline erledigen

    BAföG-Darlehen zurückzahlen

    Wenn Sie während Ihres Studiums BAföG-Unterstützung bekommen haben, müssen Sie den Darlehensanteil zurückzahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie studieren, erhalten Sie Ihr BAföG grundsätzlich nur zur Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gezahlt, das Sie zurückzahlen müssen. Die Aufforderung vom Bundesverwaltungsamt dafür bekommen Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit.

    Egal wie hoch Ihr BAföG-Darlehen ist, Sie müssen höchstens EUR 10.000 zurückzahlen. Für diejenigen, die erstmals ab dem 01.08.2019 oder später BAföG-Förderung erhalten haben, müssen maximal 77 Monatsraten zu jeweils EUR 130,00 zurückgezahlt werden (insgesamt also höchstens EUR 10.010; einkommensabhängig auf Antrag herabgesetzte Rückzahlungsraten zählen dabei als volle Monatsraten, der Tilgungsgesamtbetrag kann dann also auch niedriger sein, selbst wenn insgesamt mehr als EUR 10.010 als Darlehen ausgezahlt wurden).  

    Wenn Sie vor Beginn der Rückzahlungsfrist mindestens EUR 500,00 zahlen wollen, können Sie einen Nachlass erhalten und müssen weniger zurückzahlen. Den größtmöglichen Nachlass erhalten Sie, wenn Sie die volle Summe auf einen Schlag vor Beginn der Rückzahlungsfrist bezahlen. 

    Sie müssen auf das BAföG-Darlehen grundsätzlich keine Zinsen zahlen und haben für die Rückzahlung bis zu 20 Jahre Zeit.

    • Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate beträgt EUR 130.

    Die Raten werden alle 3 Monate in Höhe von EUR 390 gezahlt. Bei geringem Einkommen können Sie einen Aufschub von der Rückzahlungspflicht Ihres BAföG-Darlehens oder die Zahlung niedrigerer Raten beantragen ("einkommensabhängige Rückzahlung"). Wenn Sie eine Rate über 45 Tagen zu spät zahlen, fallen Mahngebühren und Zinsen an.  

    Nach Ablauf des Rückzahlungszeitraumes von 20 Jahren prüft das Bundesverwaltungsamt automatisch, ob Ihnen die restliche Darlehensschuld erlassen werden kann. Sie können von der Restschuld befreit werden, wenn Sie 

    • erstmalig ab dem 01.08.2019 BAföG-Förderung mit Darlehensanteil erhalten haben,
    • finanziell nicht in der Lage waren, das BAföG-Darlehen vollständig zurückzuzahlen und 
    • im gesamten Rückzahlungszeitraum Ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen sind.

    Online-Dienst

    Link Onlineverfahren

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarastraße 1

    50735 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-0

    Fax: +49 228 99358-2823

    E-Mail: poststelle@bva-bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BVA

    Bundesverwaltungsamt (BVA), BF I, BAföG-Rückforderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Eupener Straße 125

    50933 Köln

    Besucheranschrift

    Postfach

    Postfach 50728

    50728 Köln

    Postanschrift

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-4500

    Telefon Festnetz: +49 221 758-4500

    Fax: +49 228 9910358-4850

    Fax: +49 221 10758-4850

    Internet

    Stichwörter

    BVA

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen
    • Sie haben nicht ausschließlich ein verzinsliches BAföG-Bankdarlehen erhalten, wie es bis zum 31.07.2019 zum Beispiel für die Studienabschlusshilfe gewährt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen die festgestellte Höhe der Darlehensschuld oder gegen die festgesetzte Förderungshöchstdauer beim Bundesverwaltungsamt in Köln einlegen. Der Widerspruch muss von Ihnen begründet werden, das heißt Angaben enthalten, warum Sie mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsamt nicht einverstanden sind.

    Verfahrensablauf

    Ihr BAföG-Darlehen können Sie schriftlich oder per Onlineverfahren zurückzahlen: 

    Schriftliches Verfahren: 

    • Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Ihres ersten mit BAföG geförderten Studiums bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt einen Brief, den sogenannten "Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid".
    • Der Brief informiert Sie darüber, in welcher Höhe, wann und wie genau Sie das BAföG zurückzahlen müssen.
    • Er enthält auch ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens und informiert über den höchstmöglichsten Nachlass, den Sie erhalten können.
    • Bitte füllen Sie dann den Vordruck für die Einzugsermächtigung aus und senden Sie diesen an das Bundesverwaltungsamt zurück. Die Raten werden dann alle 3 Monate über ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen. 
    • Wenn Sie einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten haben, fallen Zinsen an. Ab diesem Zeitpunkt werden jährlich 6 Prozent Zinsen auf Ihre Restschuld erhoben. Diese Zinsen gelten bis zur vollständigen Tilgung des ausstehenden Betrages.
    • Bitte denken Sie daran, Änderungen Ihres Namens oder Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Sie vermeiden damit Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift (EUR 25).

    Onlineverfahren: 

    • Gehen Sie auf das BAföG-Online Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich dort. 
    • Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
    • Nachdem die Registrierung erfolgreich war, können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Kennwort anmelden. Im Portal finden Sie alle wesentlichen Formulare, die die Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens betreffen.
    • Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung.

    Sie können zum Beispiel Ihre aktuell bestehende Darlehensrestschuld sowie Ihren aktuellen Zahlungsplan einsehen.

    Fristen

    Zahlungseingang auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle: 

    • spätestens 15 Tage nach Zahlungstermin, um Mahnkosten zu verhindern

    Hinweis: Ist Ihre Einzahlung nach 45 Tagen noch nicht auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle eingegangen, müssen Sie Verspätungszinsen bezahlen.

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 18.12.2020

    Geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    BAföG, Studienbeihilfe, Rate, Rückzahlung, Studienförderung, Bafoeg, Ausbildungsförderung, BaföG, BAFOEG, Ratenhöhe, Bafög, Studierendendarlehen, Tilgungsplan, Tilgungsbeginn, Kappungsgrenze, Rückzahlungsbeginn, BAföG Rückzahlung, BaföG-Rückzahlung, BaföG Rückforderung