Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung anpassen
Die Künstlersozialkasse kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind.
Beschreibung
Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse (KSK). Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie
-
über die KSK versicherungspflichtig sind und
- von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
- keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung haben.
Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre
- private oder
- freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest. Die KSK braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die KSK die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.
Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die KSK kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein -
Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
-
Haltestelle:
Werfttor 1
Linie:
- Bus: Linie 5
-
Haltestelle:
Peterstraße
Linien:
- Bus: Linie 111
- Bus: Linie 219
-
Haltestelle:
Werfttor 1 (über ZOB)
Linie:
- Bus: Linie 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
- Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die KSK zuschussberechtigt
- Die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Versicherung haben sich verändert.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 11 Abs. 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Wenn sich die Beiträge bei Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung verändern, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrer Versicherung.
- Senden Sie eine Kopie dieses Schreibens an die KSK.
- Wenn bei Ihnen Familienangehörige mitversichert sind, reichen Sie auch eine Kopie über die geänderte Beitragshöhe der Familienangehörigen mit ein.
- Sie erhalten von der KSK eine schriftliche Bestätigung. Gegebenenfalls erhalten Sie zudem eine neue Beitragsmitteilung.
Fristen
Teilen Sie der KSK die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sofort mit.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
- Informationen zu Leistungen für Versicherte auf der Internetseite der Künstlersozialkasse:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 25.11.2021
Geändert am 26.01.2023
Stichwörter
PKV, Aufwendungen, Zuschuss, Versicherungsprämie, Beitrag private Versicherung, KSK, freiwillige Krankenversicherung, freiwillige gesetzliche Pflegeversicherung, private Pflegeversicherung, Künstlersozialkasse, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, Aufwandsänderung, Änderung der Prämienzahlung, private Krankenversicherung