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    Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung anpassen

    Die Künstlersozialkasse kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind.

    Beschreibung

    Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse (KSK). Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

    Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie

    • über die KSK versicherungspflichtig sind und
      • von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
      • keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung haben.

    Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre

    • private oder
    • freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

    Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest. Die KSK braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die KSK die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.
    Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die KSK kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

    Internet

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werfttor 1
      Linie:
      • Bus: Linie 5
    • Haltestelle: Peterstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 111
      • Bus: Linie 219
    • Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
      Linie:
      • Bus: Linie 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    • Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind aktuell über die KSK zuschussberechtigt
    • Die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Versicherung haben sich verändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Wenn sich die Beiträge bei Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung verändern, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrer Versicherung.

    • Senden Sie eine Kopie dieses Schreibens an die KSK.
    • Wenn bei Ihnen Familienangehörige mitversichert sind, reichen Sie auch eine Kopie über die geänderte Beitragshöhe der Familienangehörigen mit ein.
    • Sie erhalten von der KSK eine schriftliche Bestätigung. Gegebenenfalls erhalten Sie zudem eine neue Beitragsmitteilung.

    Fristen

    Teilen Sie der KSK die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sofort mit.

    Bearbeitungsdauer

     Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen.

    Kosten

     Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 25.11.2021

    Geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    PKV, Aufwendungen, Zuschuss, Versicherungsprämie, Beitrag private Versicherung, KSK, freiwillige Krankenversicherung, freiwillige gesetzliche Pflegeversicherung, private Pflegeversicherung, Künstlersozialkasse, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, Aufwandsänderung, Änderung der Prämienzahlung, private Krankenversicherung