{ "headers" : [ "[ \"host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"sec-fetch-site\", \"cross-site\" ]", "[ \"accept-encoding\", \"gzip, deflate, br\" ]", "[ \"sec-fetch-mode\", \"navigate\" ]", "[ \"accept\", \"text/html,application/xhtml+xml,application/xml;q=0.9,*/*;q=0.8\" ]", "[ \"user-agent\", \"Mozilla/5.0 (iPhone; CPU iPhone OS 16_4_1 like Mac OS X) AppleWebKit/605.1.15 (KHTML, like Gecko) Version/16.4 Mobile/15E148 Safari/604.1\" ]", "[ \"referer\", \"https://www.google.com/\" ]", "[ \"sec-fetch-dest\", \"document\" ]", "[ \"accept-language\", \"de-DE,de;q=0.9\" ]", "[ \"x-forwarded-for\", \"93.197.122.186\" ]", "[ \"x-forwarded-host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"x-forwarded-server\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"connection\", \"Keep-Alive\" ]" ], "meta" : { "getRequestURL" : "https://awp.hessen.de:443/og_srv/leistung", "getLocalPort" : 50000, "getScheme" : "https", "getRemoteAddr" : "10.114.206.132", "getRequestURI" : "/og_srv/leistung", "getServletPath" : "/leistung", "getQueryString" : "leistung_id=L100001%3A%3A8966480", "getLocalAddr" : "141.90.14.180", "getProtocol" : "HTTP/1.1", "getMethod" : "GET", "getServerName" : "awp.hessen.de", "getContextPath" : "/og_srv", "getRemotePort" : -1, "getServerPort" : 443, "getLocalName" : "PsProAEpAp1.xad.hessen.de", "getLocale" : "de_DE" } }

    Zugang zu amtlichen Informationen bei den Behörden des Bundes beantragen

    Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesinnenministeriums und weiteren Behörden erhalten? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.

    Beschreibung

    Das Informationsfreiheitsgesetz räumt Ihnen das Recht ein, beim Bundesinnenministerium und anderen Behörden Auskünfte über amtliche Informationen einzuholen oder Akteneinsicht einzufordern. 

    Jede Person ist anspruchsberechtigt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst betroffen sind (rechtlich oder tatsächlich). Bitte beachten Sie, dass für Ihren Antrag evtl. Gebühren anfallen können.

    Ansprechpartner

    Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 198

    53117 Bonn

    Hausanschrift

    Alt-Moabit 140

    10557 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18681-0

    Fax: +49 30 18681-12926

    E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauministerium, BMI, Bundesbauministerium, Bundesheimatministerium, Bundesinnenministerium, Heimatministerium, Innenministerium

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: nein 
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Vertrauensniveau: niedrig

    Voraussetzungen

    • Ihr Informationsanspruch ist unter anderem dann eingeschränkt, wenn das Bekanntwerden der Information:
    • nachteilige Auswirkungen haben kann auf
      • internationale Beziehungen,
      • militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr,
      • Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,
      • Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,
      • Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle,
      • Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr,
      • die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen,
    • Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten oder Berufs- oder Amtsgeheimnisse verletzen würde,
    • die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder die Beratungen von Behörden beeinträchtigt würde,
    • behördliche Entscheidungsprozesse, insbesondere ein laufendes Verwaltungsverfahren, betreffen und die den Erfolg behördlicher Maßnahmen gefährden würde,
    • den Schutz personenbezogene Daten Dritter beeinträchtigen würde,
    • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum gefährdet werden würden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erheben.

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag auf Informationszugang online oder schriftlich per Post einreichen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Das Bundesinnenministerium sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch oder via E-Mail. 

    Schriftlicher Antrag:

    • Sie können Ihren Antrag formlos stellen.
    • Ihren postalischen Antrag senden Sie bitte an die jeweilige Behörde. 
    • Die Behörde sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch oder via E-Mail.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die angeforderten Informationen müssen Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Behörde. In der Regel bedeutet das: Spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Information angefordert haben. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

    Kosten

    Für die Bearbeitung eines IFG Antrages werden Gebühren bis zur maximalen Höhe von EUR 500,00 erhoben (je nach Bearbeitungsaufwand). Die Erteilung einfacher Auskünfte erfolgt kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 17.09.2021

    Geändert am 03.02.2023

    Stichwörter

    Amtliche Informationen, Information, Informationsfreiheitsgesetz, Amtliche Information, IFG, Informationen, Auskunft, Informationsfreiheit