Fehler in Ihren gespeicherten personenbezogenen Daten korrigieren lassen
Wenn Sie feststellen, dass personenbezogene Daten über Sie unrichtig oder unvollständig sind, können Sie verlangen, dass diese unverzüglich korrigiert beziehungsweise vervollständigt werden.
Beschreibung
Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass unrichtige Angaben korrigiert werden. Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind. Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
- Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
- Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
- Grundbucheinträge
- Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
- Zeugnisse
- allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
- physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe
Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.
Ansprechpartner
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 18681-0
Fax: +49 30 18681-12926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet
Stichwörter
Bauministerium, BMI, Bundesbauministerium, Bundesheimatministerium, Bundesinnenministerium, Heimatministerium, Innenministerium
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres Personalausweises
- Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: niedrig
Voraussetzungen
- Die Stelle, bei der Sie die Berichtigung verlangen, muss personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet haben.
- Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 16 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Eine Korrektur Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten können Sie online oder schriftlich per Post geltend machen.
Berichtigung online anfordern:
-
Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail.
Berichtigung schriftlich anfordern:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Korrektur muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat nach Eingang Ihres Antrags über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.
Kosten
Sie müssen nichts bezahlen.
Weitere Informationen
- Informationen zum Recht auf Berichtigung auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Broschüre "Datenschutz meine Rechte" des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 17.09.2021
Stichwörter
Berichtigung, Daten, Grundverordnung, DS-GVO, Datenschutzgrundverordnung, Berichtigen, Betroffenenrecht, DSGVO, Datenauskunft, korrigieren, Auskunft, Korrektur, Datenschutz, EU-DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz, BDSG, Personenbezogene Daten, Datenschutz-Grundverordnung, Betroffenenrechte, Personenbezogen, EU-DSGVO