Vorgesehen zum Löschen - Verarbeitung personenbezogener Daten Löschung beim StBA

    Beim Statistischen Bundesamt verarbeitete personenbezogene Daten löschen lassen

    Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Stellen wie das Statistische Bundesamt, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, Ihre Daten vollständig löschen müssen.

    Beschreibung

    Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten restlos gelöscht werden. Dies ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Ungeachtet dessen muss eine solche Stelle auch ohne Ihr Verlangen Ihre personenbezogenen Daten löschen, wenn sie die Daten für den jeweiligen Zweck nicht mehr benötigt.  
    Personenbezogene Daten sind zum Beispiel: 

    • Online-Daten wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
    • Bankdaten wie Kontostände, Kontonummern
    • Kennnummern wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
    • Grundbucheinträge
    • Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
    • Zeugnisse
    • allgemeine Personendaten wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
    • physische Merkmale wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

    Das Recht auf Löschung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das Statistische Bundesamt (StBA), nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
    Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt beim StBA geltend machen.
     

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: info@destatis.de

    E-Mail: post@destatis.de

    Internet

    Stichwörter

    Statistikamt, StBA

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Datenschutzbeauftragte im Statistischen Bundesamt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-4449

    E-Mail: datenschutzbeauftragter@destatis.de

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind keine Unterlagen erforderlich.
       

    Formulare

    -    Formulare: nein 

    -    Onlineverfahren möglich: ja 

    -    Schriftform erforderlich: nein

    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Damit Sie Ihre personenbezogenen Daten löschen lassen können, muss

    • die Stelle, bei der Sie die Löschung verlangen, personenbezogene Daten über Sie erhoben oder verarbeitet haben,
    • es sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen,
    • es sich um personenbezogene Daten handeln, 
      • die für die Stelle, die sie verarbeitet, nicht mehr notwendig sind, 
      • die rechtswidrig verarbeitet wurden,
      • für deren Verarbeitung Sie Ihre Einwilligung zwischenzeitlich widerrufen haben und keine andere rechtliche Grundlage für die Verarbeitung vorliegt,
      • gegen deren Verarbeitung Sie rechtmäßig Widerspruch eingelegt haben oder,
      • die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gelöscht werden müssen. 

    Ihre personenbezogenen Daten können trotz Vorliegen der oben genannten Punkte dann nicht gelöscht werden,  soweit die Verarbeitung erforderlich ist:

    • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie Information,
    • um andere Rechtsansprüche geltend machen zu können,
    • um eine legitime öffentliche Aufgabe wahrnehmen zu können oder wenn die Verarbeitung im öffentlichen Interesse liegt,
    • für Forschung, Wissenschaft oder Statistik und ihre Löschung dies unmöglich machen oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen würde.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post oder E-Mail anfordern.
    Löschung vom StBA online anfordern:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf der Internetseite des StBA auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.
    • Löschung vom StBA schriftlich anfordern:
    • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
    • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail an die öffentliche Stelle. 
    • Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen per E-Mail zu.
       

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre personenbezogenen Daten müssen bei Vorliegen aller Voraussetzungen unverzüglich gelöscht werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Löschung verlangt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat am 23.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Auskunft, Recht auf Vergessenwerden, Betroffenenrecht, Datenauskunft, Daten, Löschen, EU-DSGVO, Personenbezogene Daten, Datenschutzgrundverordnung, Grundverordnung, Entfernen, Löschung, DSGVO, DS-GVO, Datenschutz, EU-DS-GVO, Betroffenenrechte, Personenbezogen, Datenschutz-Grundverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English