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    Mögliche Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden

    Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.

    Beschreibung

    Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

    Sollten Sie sich als Fahrgästin oder Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

    Ihre Meldung können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:

    • eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
    • Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
    • den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen
    • falls vorhanden: Dokumente, Fotos und weitere Belege für eine mögliche Diskriminierung

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur (BNetzA) Referat 703

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 147039

    Fax: +49 228 147080

    E-Mail: ref-703@bnetza.de

    Erforderliche Unterlagen

    Nach Möglichkeit Unterlagen, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:

    • Trassenanmeldungen
    • Trassenkonstruktionspläne
    • Schriftverkehr mit beschuldigtem Unternehmen
    • Entgeltregelungen
    • Nutzungsbedingungen
    • Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
    • Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Meldung online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.

    Meldung online übermitteln:

    • Rufen Sie das Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Die Unterlagen können Sie als Datei hochladen.
    • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

    Meldung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:

    • Die Meldung können Sie formlos an die Bundesnetzagentur senden.
      • Bitte schildern Sie Ihren Fall möglichst genau und ergänzen Sie wenn vorhanden Unterlagen, welche die mögliche Diskriminierung belegen.
    • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 22.10.2021

    Geändert am 22.12.2022

    Stichwörter

    EVU, Schienenwege, Hafen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, ERegG, SNB, Nutzungsbedingungen, Eisenbahnregulierung, Diskriminierungsanzeige, Abstellung, EIU, Terminal, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Zugangsberechtigte, Serviceeinrichtung, Bundesnetzagentur, BNetzA, NBS, Zugang, Netzzugang, Anfrage