Beschwerden zur Durchsetzung von Fahrgastrechten im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr einreichen
Haben Sie nach einer Bahn-, Bus-, oder Schiffsreise Anlass zur Beschwerde? Dann können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wenden.
Beschreibung
Möchten Sie sich nach einer Bahn-, Bus- oder Schiffsreise beschweren, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden, wenn:
- Sie bereits das betreffende Verkehrsunternehmen kontaktiert haben und
- das Unternehmen gar nicht oder für Sie nicht zufriedenstellend geantwortet hat.
Das Eisenbahn-Bundesamt überprüft, ob das jeweilige Eisenbahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstoßen hat.
Gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstößt das Verkehrsunternehmen, wenn beispielsweise:
- Ihr Zug oder Schiff stark verspätet am Ziel ankommt und Sie keine entsprechende Entschädigung erhalten.
- Ihr Zug voraussichtlich stark verspätet am Ziel ankommen wird und Sie nicht die Möglichkeit nutzen konnten, von der Fahrt zurückzutreten oder die Fahrt mit einem anderen Zug fortzusetzen.
- Ihr Bus oder Schiff stark verspätet abfährt oder annulliert wird und Sie kein alternatives Fahrtangebot oder die Möglichkeit des Fahrtrücktritts erhalten.
- das Verkehrsunternehmen Ihnen bei einer stark verzögerten Reise nichts zu Essen und Trinken anbietet.
- das Verkehrsunternehmen Ihnen unter bestimmten Umständen keine alternative Weiterfahrt oder eine Übernachtung organisiert.
- Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und Sie keine kostenfreie Hilfe etwa beim Ein, Um- und Aussteigen erhalten.
- Sie vor und während der Reise nicht über Abweichungen im Reiseverlauf informiert werden.
Hat das Verkehrsunternehmen voraussichtlich gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstoßen, führt das Eisenbahn-Bundesamt ein Verwaltungsverfahren durch. Das heißt,
- das Eisenbahn-Bundesamt kontaktiert das Verkehrsunternehmen und
- bittet das Unternehmen um eine Stellungnahme.
Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Ihnen eine Entschädigung oder die Erstattung des Fahrpreises zu. Die Zahlungen werden zwischen Ihnen und dem Verkehrsunternehmen abgewickelt.
Online-Dienst
Fahrgastrechte-Beschwerde online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Referat 54
Adresse
Hausanschrift
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Das Referat 54 ist zuständig für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr.
Öffnungszeiten
Servicezeiten des Bürgertelefons Fahrgastrechte (außer an Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) Montag 9:00 15:00 Uhr Dienstag 9:00 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 15:00 Uhr Freitag 9:00 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 30795-400(Bürgertelefon)
Fax: +49 228 98269199
E-Mail: poststelle@eba.bund.de
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
- Fahrkarte (als Kopie oder Scan)
-
weitere relevante Unterlagen, zum Beispiel:
- Quittungen
- Antwortschreiben des Verkehrsunternehmens (Kopie oder Scan)
- bei Vertretung zum Beispiel durch Anwalt oder ein Unternehmen: Vollmacht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie vermuten, dass auf Ihrer Bahn, Bus- oder Schiffsreise Ihre Fahrgastrechte verletzt wurden.
- Sie konnten das Problem nicht mit dem Verkehrsunternehmen lösen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5a Absatz 8 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Absatz 2 EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Absatz 2 EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung (EG) Nummer 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 2006/2004:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 2006/2004:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. Kein Rechtsbehelf möglich, da ein Verfahren nur zwischen dem EBA und dem Verkehrsunternehmen geführt wird. Dem Fahrgast steht bei Nichtdurchsetzung eines vom Fahrgast vermuteten Fahrgastrechts durch das EBA offen, mögliche Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen auf zivilrechtlichem Wege geltend zu machen.
Verfahrensablauf
Sie können die Beschwerde schriftlich beim EBA oder online über das Bundesportal (verwaltung.bund.de) einreichen.
Beschwerde schriftlich einreichen:
- Laden Sie das entsprechende Beschwerdeformular auf der Internetseite des EBA runter. Beachten Sie, dass es verschiedene Formulare für Beschwerden im Eisenbahn-, Schiffs- und Busverkehr gibt.
- Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Schicken Sie das ausgefüllte Formular und relevante Dokumente an das EBA.
- Das EBA prüft die Beschwerde.
- Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, leitet das EBA ein Verwaltungsverfahren ein, um das Unternehmen zur Einhaltung der Fahrgastrechte zu bewegen.
Beschwerde online einreichen:
- Rufen Sie die Online-Beschwerde auf der Internetseite des Bundesportals auf.
- Machen Sie die geforderten Angaben.
- Laden Sie relevante Dokumente hoch.
- Das EBA prüft die Beschwerde.
- Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, leitet das EBA ein Verwaltungsverfahren ein, um das Unternehmen zur Einhaltung der Fahrgastrechte zu bewegen.
Fristen
Für Beschwerden beim Eisenbahn-Bundesamt müssen Sie keine Fristen beachten.
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich über die Fristen des jeweiligen Verkehrsunternehmens oder des jeweiligen Verkehrsträgers (Eisenbahn, Bus, Schiff) zur Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte.
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
In individuellen Streitfällen mit einem Verkehrsunternehmen können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an eine geeignete Schlichtungsstelle wenden.
Weitere Informationen
- Informationen über die Fahrgastrechte Eisenbahn, Bus und Schiff sowie deren Geltendmachung und Durchsetzung des Eisenbahn-Bundesamtes:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen über Fahrgast- und Passagierrechte Eisenbahn, Bus und Schiff der Europäischen Kommission:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.03.2023
Stichwörter
Beförderer, Fahrgastrechte, Beschwerde, Ausfall, Passagierrechte, Bahn, Zug, Entschädigung, Erstattung, Verspätung, Verkehr, Schiffsverkehr, Schiff, Eisenbahn, Busverkehr, Verkehrsunternehmen, Hilfeleistung, BUS, EBA, Annullierung