Funkstörungen melden
Wenn Sie eine Funkstörungen vermuten, können Sie diese beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur melden.
Beschreibung
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA) berät Sie bei der Ursachensuche von Funkstörungen oder elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Wenn Sie eine Funkstörung melden und die BNetzA anhand Ihrer Angaben dies ebenfalls vermutet, wird der Prüf- und Messdienst die Störquelle mit speziellen Mess- und Peilwagen vor Ort ermitteln und Abhilfemaßnahmen einleiten.
Gerätedefekte oder Bedienfehler vor der Meldung ausschließen
Sie benötigen keine technischen Vorkenntnisse für das Melden von Funkstörungen.
- Prüfen Sie jedoch bitte vor der Kontaktaufnahme mit der Funkstörungsannahme, ob es sich bei Ihrer Störung nicht um eine der folgenden häufigen Ursachen handelt:
- ein Defekt an Ihrem Gerät oder ein Bedienfehler,
- eine ungenügende Funkversorgung,
- eine unzureichende Antenne oder
- ein defektes Antennenanschlusskabel.
In diesen Fällen ist die Funkstörungsannahme nicht der richtige Ansprechpartner.
Bei Mobilfunk-, Telefon- oder Internetstörungen wenden Sie sich zunächst an Ihren Telefon-, Mobilfunk- oder Internet-Anbieter. So können Sie ausschließen, dass eine Störung bei Ihrem Telekommunikations-Anbieter vorliegt.
Auslöser für Funkstörungen
Im Alltag können sich Störsignale beispielsweise bemerkbar machen als:
- Prasseln im Radio,
- eingefrorene Fernsehbilder auf dem Fernsehbildschirm,
- Gerätestörungen oder
- Störungen beim Internetempfang.
Funkstörungen können zum Beispiel verursacht werden durch:
- Defekte oder Alterungseffekte bei elektrischen Geräten und Funkanlagen,
- unfachmännisch installierte Satellitenanlagen,
- Geräte, deren Betrieb in der Europäischen Union nicht zugelassen ist.
Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Geräte ein CE-Kennzeichen tragen und bestimmungsgemäß betrieben werden.
Funkstörungen können auch die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie die Funkkommunikation von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr oder im Flugverkehr beeinträchtigen.
Eine Funkstörung können Sie online oder telefonisch beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
Ansprechpartner
Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur (Außenstelle Hamburg, Standort Itzehoe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Sonntag: 24 Stunden am Tag
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4821 895555
E-Mail: funkstoerung@bnetza.de
Erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 22 Absatz 2 Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Eine Funkstörung können Sie im Online-Verfahren oder per Telefon bei der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
Online-Verfahren:
- Prüfen Sie bitte zunächst, dass kein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
- Wenn Sie weiterhin eine Funkstörung vermuten, rufen Sie die Internetseite des Bundesportals "verwaltung.bund.de" auf und öffnen Sie das Online-Formular zur Meldung einer Funkstörung. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Dort können Sie auch Angaben zu den Störzeiten machen.
- Falls Sie Aufnahmen zur Dokumentation haben, wie beispielsweise Fotos vom gestörten Fernsehbild oder Tonaufnahmen vom gestörten Radioempfang, können Sie diese als Datei hochladen.
- Die BNetzA nimmt anschließend Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart beim Vorliegen einer Funkstörung in der Regel einen Vor-Ort-Termin, um die Störquelle zu ermitteln.
Telefon:
- Prüfen Sie bitte zunächst, dass kein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
- Rufen Sie die Funkstörungsannahme der BNetzA an.
-
Bitte beschreiben Sie am Telefon möglichst genau:
- was wird gestört,
- wie wirkt sich die Störung aus,
- wie häufig und zu welchen Zeiten treten die Störungen auf?
- Die Beschäftigten der Funkstörungsannahme der BNetzA beraten Sie und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
- Die BNetzA vereinbart beim Vorliegen einer Funkstörung in der Regel einen Vor-Ort-Termin, um die Störquelle zu ermitteln.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Reaktionszeit des Prüf- und Messdienstes: in der Regel innerhalb von 5 Tagen
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Informationen zu Funkstörungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 09.06.2021
Geändert am 24.08.2022
Stichwörter
Bundesnetzagentur, BNetzA, Fernsehempfang, Internetstörung, Funkstörung, DSL-Störung, Empfangsstörung, Mobilfunkstörung, Störungsbearbeitung, Störquelle, Prüf- und Messdienst, Elektromagnetische Unverträglichkeit, Funkstörungsannahme, Elektromagnetische Störung, Radioempfang, Funkstörquelle