Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos besuchen.
Beschreibung
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I ohne weitere Einkünfte beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs kostenlos besuchen.
Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Kursbeginn einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Der Antrag auf Kostenbefreiung kann gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder dem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Sprachstunden des Integrationskurses gestellt werden.
Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.
Den Antrag auf Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie schriftlich beim BAMF beantragen.
Ansprechpartner
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Frankenstraße 210
Postfach 90343
90461 Nürnberg
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 15:00 Uhr Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 911 943-10000
Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)
E-Mail: service@bamf.bund.de
Internet
- Kontaktformular:
- BAMF-NavI - Regionalstelle auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden:
- Internetseite des BAMF:
Stichwörter
BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von
- Arbeitslosengeld I,
- Arbeitslosengeld II oder
- Sozialhilfe
-
alternativ: Aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
- Bezug von Wohngeld oder
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
-
Sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Eine Kostenbefreiung können beantragen:
- wer nicht automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit ist und
- eine Teilnahmeberechtigung zum Integrationskurs erhält und
- Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht oder
- wer auf sonstige Weise seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Absatz 2 Integrationskursverordnung (IntV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Klage
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Kostenbefreiung können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Schriftlich per Post
- Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Fügen Sie Ihrem Formular die erforderlichen Nachweise bei.
- Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Fristen
keine
Hinweis: Eine Antragstellung ist vor Kursbeginn erforderlich.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: im Regelfall etwa 2 Wochen
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Informationen zu Integrationskursen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 03.05.2021
Geändert am 26.01.2023
Stichwörter
Kostenbefreiung, DTZ, Sozialhilfe, Befreiung, Kostenbefreiung Integrationskurs, Deutschkenntnisse, Bedürftigkeit, Deutschprüfung, Arbeitslosengeld, Deutschtest, Kostenbeitragspflicht, Wohngeld, Integrationskurs, GEZ, Kostenerstattung Integrationskurs, BamF, Sprachniveau B1, Zertifikat, Sprachniveau, Deutschunterricht, Orientierungskurs, Deutschkurs, Kosten Integrationskurs, Kosten, Kostenbeitrag erstatten, Integrationskursverordnung, Sprachzertifikat, Sprache lernen, Härtefall, Asylbewerberleistungsgesetz, Sprachkenntnisse, Kostenbeitrag, Sprachkurs, B1-Niveau, Aufenthaltsgesetz