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    Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen

    Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos besuchen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I ohne weitere Einkünfte beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs kostenlos besuchen.

    Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Kursbeginn einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Der Antrag auf Kostenbefreiung kann gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder dem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Sprachstunden des Integrationskurses gestellt werden.

    Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

    Den Antrag auf Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie schriftlich beim BAMF beantragen.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Postfach

    Frankenstraße 210

    Postfach 90343

    90461 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 15:00 Uhr Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 911 943-10000

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von
      • Arbeitslosengeld I,
      • Arbeitslosengeld II oder
      • Sozialhilfe
    • alternativ: Aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
      • Bezug von Wohngeld oder
      • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
      • Sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
         

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    Eine Kostenbefreiung können beantragen:

    • wer nicht automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit ist und
    • eine Teilnahmeberechtigung zum Integrationskurs erhält und
    • Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht oder
    • wer auf sonstige Weise seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage
       

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Kostenbefreiung können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

    Schriftlich per Post

    • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Fügen Sie Ihrem Formular die erforderlichen Nachweise bei.
    • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

    Fristen

    keine

    Hinweis: Eine Antragstellung ist vor Kursbeginn erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: im Regelfall etwa 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 03.05.2021

    Geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    Kostenbefreiung, DTZ, Sozialhilfe, Befreiung, Kostenbefreiung Integrationskurs, Deutschkenntnisse, Bedürftigkeit, Deutschprüfung, Arbeitslosengeld, Deutschtest, Kostenbeitragspflicht, Wohngeld, Integrationskurs, GEZ, Kostenerstattung Integrationskurs, BamF, Sprachniveau B1, Zertifikat, Sprachniveau, Deutschunterricht, Orientierungskurs, Deutschkurs, Kosten Integrationskurs, Kosten, Kostenbeitrag erstatten, Integrationskursverordnung, Sprachzertifikat, Sprache lernen, Härtefall, Asylbewerberleistungsgesetz, Sprachkenntnisse, Kostenbeitrag, Sprachkurs, B1-Niveau, Aufenthaltsgesetz