Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung

    300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen

    Wenn Sie im Abschlusstest "DTZ" das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.

    Beschreibung

    Haben Sie bereits an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber im Abschlusstest "DTZ" das Niveau B1 nicht erreicht, dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

    Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie zuvor ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht bis Kursende regelmäßig besucht und am Abschlusstest "DTZ" teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen auf Ihr Verlangen schriftlich die ordnungsgemäße Teilnahme.

    Wenn Sie einen Alphabetisierungskurs besuchen, ist keine vorherige Teilnahme am Sprachtest erforderlich, um die 300 Stunden wiederholen zu können. Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses steht für die Beantragung der Wiederholungsstunden ein gesondertes Formular zur Verfügung.

    Den Antrag auf Wiederholung des Sprachkurses können Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF stellen.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Postfachadresse

    Frankenstraße 210

    Postfach 90343

    90461 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 15:00 Uhr Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    Fax: +49 911 943-10000

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • eine schriftliche Bescheinigung des Kursträgers, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben

    Falls Sie mit Ihrem Antrag gleichzeitig auch die Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen, benötigen Sie dafür die entsprechenden aktuellen Nachweise (Bescheid über Bezug von Sozialleistungen, sonstige finanzielle Bedürftigkeit).

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme durch den Kursträger kann im Online-Antrag als Kopie (PDF oder JPG) hochgeladen werden.

    Voraussetzungen

    Eine einmalige Wiederholung des Sprachkurses können beantragen:

    • wer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat, aber den Sprachtest "DTZ" nicht mit dem Sprachniveau B1 abgelegt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage
       

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

    Schriftlich per Post

    • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    Antragstellung vor Beginn der Wiederholung

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Tage bis 1 Monat

    Kosten

    • Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten): EUR 2,20
    • Gesamtkostenbeitrag für einmalige Wiederholung (300 Stunden) EUR 660,00

    Hinweis:
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies kann gemeinsam mit der Zulassung zur Wiederholung des Sprachkurses beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 03.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltsgesetz, Berechtigung, Sprachkurs, Deutschtest, Deutschunterricht, Wiederholerkurs, Sprachzertifikat, Deutschkenntnisse, B1-Niveau, Sprachkenntnisse, Deutsch lernen, BamF, Wiederholung, Integration, Neuzuwanderung, DTZ, Sprachkurs wiederholen, Sprache lernen, Sprachniveau, Deutsch, Zertifikat, Integrationskursverordnung, Deutschkurs, Zulassung, Integrationsbedürftigkeit, Orientierungskurs, Sprachniveau B1

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English