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    Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

    Beschreibung

    Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

    Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.

    Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht .

    Ansprechpartner

    Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 198

    53117 Bonn

    Hausanschrift

    Alt-Moabit 140

    10557 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18681-0

    Fax: +49 30 18681-12926

    E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauministerium, BMI, Bundesbauministerium, Bundesheimatministerium, Bundesinnenministerium, Heimatministerium, Innenministerium

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat am 20.12.2022

    Geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Änderung der Geschlechtszugehörigkeit, Transsexuellengesetz