Anzeige zum Aufbau und zur Außerbetriebnahme von Ladepunkten Entgegennahme

    Aufbau und Außerbetriebnahme von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anzeigen

    Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.

    Beschreibung

    Sie müssen eine Anzeige von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) machen, wenn Sie

    • öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte für Elektromobile mit einer Ladeleistung von über 3,7 Kilowatt aufbauen oder außer Betrieb nehmen.
    • private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre öffentlich zugänglichen Ladepunkte an einen anderen Betreiber übergeben. 

    Die Anzeigepflicht gilt für alle Normalladepunkte, die nach dem 17.03.2016 in Betrieb genommen wurden sowie für sämtliche Schnellladepunkte.

    • Normalladepunkte haben eine Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt.
    • Schnellladepunkte haben eine Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt.
    • Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von jeder Person genutzt werden kann.
       

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur - Referat 620 - Ladepunktanzeige

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Kontakt

    E-Mail: ladesaeulenverordnung@bnetza.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Betreiber von Schnellladepunkten müssen zusätzlich durch Beifügung eines durch eine qualifizierte Elektrofachkraft unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls die Einhaltung der technischen Anforderungen der Verordnung nachweisen.

    Formulare

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: ja 
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie planen einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt zu installieren oder betreiben bereits öffentlich zugängliche Normal- oder Schnellladepunkte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte. 

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anzeige per Online-Formular stellen. 

    Anzeige Aufbau oder Außerbetriebnahme über ein Online-Formular:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und öffnen Sie das Online-Formular.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
      • Die zusätzlichen Unterlagen können Sie auch per E-Mail oder per Post einreichen.
    • Senden Sie das Formular elektronisch ab.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige.
    • Sie erhalten eine schriftliche Information mit Ihrer Dateneingabe und gegebenenfalls einer Betreibernummer per E-Mail. 
    • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Ladepunkte, wenn die Anzeige vollständig ist und Sie der Veröffentlichung zugestimmt haben. 

    Anzeige eines Betreiberwechsels:

    • Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie ein "Formular: Betreiberwechsel". 
    • Schicken Sie das Formular vollständig ausgefüllt per E-Mail an das Postfach zur Ladesäulenverordnung der Bundesnetzagentur. 
    • Die Bundesnetzagentur bestätigt Ihnen den Eingang und die Verarbeitung der Informationen per E-Mail.

    Fristen

    Die Anzeige über den Aufbau müssen Sie mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten stellen.
    Die Außerbetriebnahme von Ladepunkten müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anzeige erfolgt in der Regel nach 2 bis 3 Wochen.

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Elektromobil, Normalladepunkte, E-Auto, Wallbox, Ladestationen, elektro, Ladepunkte, Elektroauto, Ladesäulen, Ladeeinrichtungen, aufladen, Schnellladepunkte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English