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    Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

    Auf Antrag erhalten Sie als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren(OGAW)- oder Alternativer Investmentfonds(AIF)-Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vertriebsbescheinigung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

    Beschreibung

    Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten bezogen auf einen

    • inländischen OGAW oder
    • inländischen AIF.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfach

    Postfach 53002

    53111 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Postfach

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    Internet

    Stichwörter

    BaFin

    BaFin-Verbrauchertelefon

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)

    Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie verwalten inländische OGAW oder inländische AIF.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • bei fehlender Abhilfe: verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Formulieren Sie einen formlosen Antrag
    • Senden Sie ihn per Post, E-Mail oder Fax an die BaFin.
    • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

    Fristen

    Für Sie gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.

    Kosten

    Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 190,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 23.07.2021

    Geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

    OGAW, Organismen gemeinsame Anlagen Wertpapieren, AIF, Vertriebsbescheinigung, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Alternativer Investmentfonds, EU-AIF, EU-Verwaltungsgesellschaft, Publikums-AIF, alternative Investmentfonds, Investmentfonds, Alternative Investment Fund, Vertrieb, KVG, Bescheinigung, Antrag