Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Auf Antrag erhalten Sie als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren(OGAW)- oder Alternativer Investmentfonds(AIF)-Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vertriebsbescheinigung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Beschreibung
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten bezogen auf einen
- inländischen OGAW oder
- inländischen AIF.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfach
Postfach 53002
53111 Bonn
Hausanschrift
Postfach
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet
Stichwörter
BaFin
BaFin-Verbrauchertelefon
Öffnungszeiten
* Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)
Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Kontakt
Fax: +49 228 41087774
E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie verwalten inländische OGAW oder inländische AIF.
Rechtsgrundlage(n)
- § 312 Absatz 6 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 335 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - bei fehlender Abhilfe: verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag
- Senden Sie ihn per Post, E-Mail oder Fax an die BaFin.
- Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Fristen
Für Sie gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.
Kosten
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 190,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).
Weitere Informationen
- Informationen zur Aufsicht der BaFin über Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentfonds auf der Internetseite der BaFin:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 23.07.2021
Geändert am 27.09.2021
Stichwörter
OGAW, Organismen gemeinsame Anlagen Wertpapieren, AIF, Vertriebsbescheinigung, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Alternativer Investmentfonds, EU-AIF, EU-Verwaltungsgesellschaft, Publikums-AIF, alternative Investmentfonds, Investmentfonds, Alternative Investment Fund, Vertrieb, KVG, Bescheinigung, Antrag