{ "headers" : [ "[ \"host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"sec-fetch-site\", \"cross-site\" ]", "[ \"accept-encoding\", \"gzip, deflate, br\" ]", "[ \"sec-fetch-mode\", \"navigate\" ]", "[ \"accept\", \"text/html,application/xhtml+xml,application/xml;q=0.9,*/*;q=0.8\" ]", "[ \"user-agent\", \"Mozilla/5.0 (iPhone; CPU iPhone OS 16_4_1 like Mac OS X) AppleWebKit/605.1.15 (KHTML, like Gecko) Version/16.4 Mobile/15E148 Safari/604.1\" ]", "[ \"referer\", \"https://www.google.com/\" ]", "[ \"sec-fetch-dest\", \"document\" ]", "[ \"accept-language\", \"de-DE,de;q=0.9\" ]", "[ \"x-forwarded-for\", \"93.197.122.186\" ]", "[ \"x-forwarded-host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"x-forwarded-server\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"connection\", \"Keep-Alive\" ]" ], "meta" : { "getRequestURL" : "https://awp.hessen.de:443/og_srv/leistung", "getLocalPort" : 50000, "getScheme" : "https", "getRemoteAddr" : "10.114.206.132", "getRequestURI" : "/og_srv/leistung", "getServletPath" : "/leistung", "getQueryString" : "leistung_id=L100001%3A%3A8966480", "getLocalAddr" : "141.90.14.180", "getProtocol" : "HTTP/1.1", "getMethod" : "GET", "getServerName" : "awp.hessen.de", "getContextPath" : "/og_srv", "getRemotePort" : -1, "getServerPort" : 443, "getLocalName" : "PsProAEpAp1.xad.hessen.de", "getLocale" : "de_DE" } }

    Vertrieb von europäischen alternativen Investmentfonds oder Spezialfonds einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft an semi-professionelle oder professionelle Anlegerinnen und Anleger in Deutschland anzeigen

    Wenn Sie als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft europäische alternative Investmentfonds (EU-AIF) oder Spezialfonds in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.

    Beschreibung

    Alternative Investmentfonds (AIF) sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren,

    • die kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und
    • keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß der Richtlinie 2009/65/EG sind.

    Wenn inländische AIF nur an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden, spricht man von Spezial AIF.

    Wenn ein AIF dem Recht

    • eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
    • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt,

    spricht man von einem EU-AIF.

    Wenn Sie als inländische AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen EU-AIF oder einen Spezial AIF an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen oder Anleger in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie dies vorher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfach

    Postfach 53002

    53111 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Postfach

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    Internet

    Stichwörter

    BaFin

    BaFin-Verbrauchertelefon

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)

    Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)

    Erforderliche Unterlagen

    Fügen Sie der Anzeige folgende Angaben und Unterlagen bei:

    • Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF sowie zu seinem Sitz enthält
    • Anlagebedingungen, die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des angezeigten AIF
    • Namen der Verwahrstelle des angezeigten AIF
    • Beschreibung des angezeigten AIF und alle für die Anleger verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
    • Angaben zum Sitz des Master-AIF und seiner Verwaltungsgesellschaft, falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen Feeder-AIF handelt
    • Alle in § 307 Absatz 1 Kapitalgesetzbuch (KAGB) genannten weiteren Informationen für jeden angezeigten AIF, die potenziellen Anlegern zur Verfügung zu stellen sind.
    • Angaben zu den Vorkehrungen, die getroffen wurden, um zu verhindern, dass Anteile oder Aktien des angezeigten AIF an Privatanleger vertrieben werden, insbesondere wenn die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für den angezeigten AIF auf unabhängige Unternehmen zurückgreift

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie wollen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft EU-AIF oder Spezial-AIF im Inland vertreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige können Sie formlos stellen:

    • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alles postalisch an die BaFin.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige vor Aufnahme des Vertriebs der EU-AIF oder Spezial-AIF stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen teilt die Bundesanstalt der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit, ob diese mit dem Vertrieb des im Anzeigeschreiben genannten AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Geltungsbereich dieses Gesetzes ab sofort beginnen kann.

    Kosten

    Durch die Anzeige entstehen für Sie je Tatbestand Kosten in Höhe von EUR 730,00.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 26.07.2021

    Geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

    Investmentfonds, alternative Investmentfonds, AIF, Alternative Investment Fund, EU-AIF