Vertrieb von europäischen alternativen Investmentfonds oder Spezialfonds einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft an semi-professionelle oder professionelle Anlegerinnen und Anleger in Deutschland anzeigen
Wenn Sie als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft europäische alternative Investmentfonds (EU-AIF) oder Spezialfonds in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.
Beschreibung
Alternative Investmentfonds (AIF) sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren,
- die kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und
- keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß der Richtlinie 2009/65/EG sind.
Wenn inländische AIF nur an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden, spricht man von Spezial AIF.
Wenn ein AIF dem Recht
- eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt,
spricht man von einem EU-AIF.
Wenn Sie als inländische AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen EU-AIF oder einen Spezial AIF an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen oder Anleger in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie dies vorher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfach
Postfach 53002
53111 Bonn
Hausanschrift
Postfach
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: poststelle@bafin.de
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Stichwörter
BaFin
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Öffnungszeiten
* Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)
Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Kontakt
Fax: +49 228 41087774
E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Fügen Sie der Anzeige folgende Angaben und Unterlagen bei:
- Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF sowie zu seinem Sitz enthält
- Anlagebedingungen, die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des angezeigten AIF
- Namen der Verwahrstelle des angezeigten AIF
- Beschreibung des angezeigten AIF und alle für die Anleger verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
- Angaben zum Sitz des Master-AIF und seiner Verwaltungsgesellschaft, falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen Feeder-AIF handelt
- Alle in § 307 Absatz 1 Kapitalgesetzbuch (KAGB) genannten weiteren Informationen für jeden angezeigten AIF, die potenziellen Anlegern zur Verfügung zu stellen sind.
- Angaben zu den Vorkehrungen, die getroffen wurden, um zu verhindern, dass Anteile oder Aktien des angezeigten AIF an Privatanleger vertrieben werden, insbesondere wenn die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für den angezeigten AIF auf unabhängige Unternehmen zurückgreift
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie wollen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft EU-AIF oder Spezial-AIF im Inland vertreiben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 321 Absatz 1 Kapitalgesetzbuch (KAGB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage.
Verfahrensablauf
Die Anzeige können Sie formlos stellen:
- Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alles postalisch an die BaFin.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor Aufnahme des Vertriebs der EU-AIF oder Spezial-AIF stellen.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen teilt die Bundesanstalt der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit, ob diese mit dem Vertrieb des im Anzeigeschreiben genannten AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Geltungsbereich dieses Gesetzes ab sofort beginnen kann.
Kosten
Durch die Anzeige entstehen für Sie je Tatbestand Kosten in Höhe von EUR 730,00.
Weitere Informationen
- Informationen zum Vertrieb in Deutschland auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 26.07.2021
Geändert am 27.09.2021
Stichwörter
Investmentfonds, alternative Investmentfonds, AIF, Alternative Investment Fund, EU-AIF